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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Moin moin

    meine Eltern, Onkels, Tanten... gehen gerade alle in Rente und viele entdecken jetzt erst Dinge, die sie nicht geahnt haben und stehen so plötzlich mit deutlich weniger Geld als ursprünglich gedacht da.
    Da wollt ich mal schaun wie das denn in langer, langer Zeit bei mir so aussehen wird.

    Vier Fragen beschäftigen mich hauptsächlich, auf keine davon konnte ich bisher eine (verständliche) Antwort finden, vielleicht kann einer von euch mir ja weiterhelfen:

    Als Arzt / Ärztin zahlt man ja nicht in die deutsche Rentenversicherung ein (DRV), sondern in das Versorgungswerk für Ärzte des jeweiligen Bundeslandes. Außerdem gilt nicht, wie in der DRV, das Umlageprinzip (Geld, das ich heute einzahle, wird schon morgen an einen heutigen Rentner ausgezahlt) sondern (hab vergessen wie das heißt), ich "fülle" meinen eigenen Topf auf.

    1) Werden dafür Studien- und Kindererziehungszeiten in irgendeiner Art angerechnet?
    2) Was passiert, wenn die Rente auf eine Lebenserwartung von 85 Jahren ausgelegt ist, mein Topf also monatlich so augezahlt wird, dass mit 85 alles alle ist, ich werde aber der Statistik zum Trotz 95?
    3) Wenn ich mein Leben lang angestellt bin, zahlt dann das Versorgungswerk in der Rente den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung oder muss ich den maximalsatz kompmlett selbst löhnen (GKV), privat will ich nicht)? Wie sieht es aus, wenn ich z.b. 15 Jahre angestellt bin und den Rest der Zeit sebständig?
    4) Wenn ich vor / während des Studiums schon sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, werde ich dann später zwei Renten parallel beziehen, einmal vom Versorungswerk und einmal von der DRV?


    So, end of procrastination, es wäre toll wenn einer von euch schlauer ist als ich und mir da weiterhelfen könnte



  2. #2
    Platin Mitglied
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    Ich habe mich dazu neulich belesen und fand es auch gar nicht so einfach. Hier meine Erkenntnisse dafür, aber ohne Gewähr, dass alles 100% korrekt ist!

    Wer nur eine Rente aus dem Versorgungswerk bezieht, kann damit nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner werden, sondern ist weiter freiwillig in der GKV versichert. Das heißt, dass er jetzt auch den ehemaligen Arbeitgeberbeitrag zahlen muss. Zusätzlich werden mehr Einkünfte für die Berechnung des Beitrags herangezogen, als wenn man Pflichtmitglied der KVdR ist. Als Mitglied der KVdR wird der ehemalige Arbeitgeberanteil von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Siehe z.B. http://portal.versorgungskammer.de/p...enversicherung
    Ziel sollte also sein, im Alter zusätzlich zur Rente aus dem Versorgungswerk auch eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, um Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden zu können. Die genauen Bedingungen dafür stehen hier: http://portal.versorgungskammer.de/p...e=11149039.PDF
    Um eine Rente aus der DRV zu erhalten, kann man sich zum einen Erziehungszeiten anrechnen lassen: https://www.aerzteblatt.de/archiv/13...rung-inklusive
    Außerdem gibt es wohl die Möglichkeit, freiwillig Beiträge einzuzahlen, um die nötigen 5 Jahre Einzahlungszeit voll zu bekommen: https://www.test.de/Krankenversicher...30720-4630725/

    Ich habe es so verstanden, dass schon eine Mini-Rente aus der DRV ausreicht, um Mitglied der KVdR zu werden und damit nicht die ehemaligen Arbeitgeberanteile zur GKV zahlen zu müssen. Falls ich da falsch liegen sollte, bin ich für Korrekturen dankbar!



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