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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von yoomii94
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    Klinik ich kommeeee :D
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    Zitat Zitat von fallenangel30487 Beitrag anzeigen
    Es kommt ganz stark drauf an wie die Klinik die 400 bezeichnet. Wenn es eine Aufwandentschädigung, Gehahlt o.ä ist, zählt es als Ausbildungvergütung und wird komplett angerechnet.( abzüglich der Werbungskosten) Wenn die Klinik es aber als Essengeld, Fahrtgeld oder Wohngeld ausweist, ist es kein Einkommen im Sinne des Bafög und ist somit komplett anrechnungfrei. Bei mir ist das z.b so. Ich habe dazu auch eine schriftliche Bestätigung vom Bafög Amt bekommen, dass es nicht angerechnet wird und ich zusätzlich noch bis 450 Euro dazuverdienen darf.
    Kann man das mit dem Krankenhaus intern regeln
    Medicine; Fucking my life to save yours






  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    2.772
    Beim Bafög wird eine "Aufwandsentschädigung" voll angerechnet, da es kein zweckgebundener Zuschuss ist. Ob man das intern regeln kann musst du am besten mal mit der Klinik besprechen. Bei uns war es schon im PJ Flyer der Klinik als Wohn- und Essenszuschuss ausgeschrieben. Ich habe mir das dann nochmal schriftlich bestätigen lassen und das beim Bafög Amt eingerecht. Das hat denen dann gereicht.
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Home is where the Dom is
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    Wahrscheinlich kann man da nichts mit dem Krankenhaus absprechen. Denn es gibt ein Vorgehen der Verwaltung. In vielen Fällen hast du auch einen Vertrag am Krankenhaus und bekommst das Geld auf Aufwandsentschädigung. Die können das nicht einfach umbenennen, weil das für sie auch steuerliche Konsequenzen hätte.



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