Aus:
Verantwortung für die prä-, intra- und post operative Lagerung des Patienten*
Vereinbarung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten und
des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen
"1. Für die Lagerung des Patienten zur Einleitung
der Narkose und für die Überwachung bis zur
operationsbedingten Lagerung ist der Anästhesist
verantwortlich.
2. Die Entscheidung über die Art der Lagerung
zur Operation bestimmt sich nach den Erforder -
nissen des operativen Vorgehens unter Berück -
sichtigung des anästhesiologischen Risikos. (...)
Dieser (der Chirurg) wägt die für und gegen die Lagerung sprechenden
Gesichtspunkte gegeneinander ab. Er
trägt die ärztliche und rechtliche Verantwortung
dafür, daß Gründe des operativen Vorgehens die
erhöhten Risiken der von ihm gewünschten
Lagerung rechtfertigen.
3. Die Durchführung der Lagerung auf dem
Operationstisch fällt prinzipiell in den Aufgabenbereich
des Chirurgen. (...) er hat die Lagerung vor dem Beginn der
Operation zu kontrollieren. (...)
Der Anästhesist ist verantwortlich
für die Lage rung der Extremitäten,
die er für die Narkose überwachung sowie für die
Applikation von Narkosemitteln und Infusionen
benötigt."
Link: https://www.bda.de/docman/alle-dokum...nten/file.html