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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #336
    Feddich ;)
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    Zitat Zitat von Rettungshase Beitrag anzeigen
    Würdet ihr mir bitte sagen, wer bei einer Augen-OP in ITN üblicherweise für die Lagerung des Kopfes verantwortlich ist?
    Ist ja alles immer eine Frage des Tones und der Gesamtsituation. Im Zweifelsfall gibt es für sowas Vereinbarungen: https://www.bda.de/docman/alle-dokum...patienten.html

    Einziges Problem in deinem Fall: Augenärzte sind keine Chirurgen und formal daran nicht gebunden. Gibt aber Urteile, die sich für andere Nicht-Chirurgen auf diese Vereinbarung bezogen haben.

    Trotzdem ganz interessant, was dort steht: wir sind zB nicht wie oft behauptet nur für den Arm mit der Braunüle drin zuständig, sondern auch für den mit der Blutdruckmanschette.



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  2. #337
    Diamanten Mitglied
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    Die angegebene formale Vereinbarung finde ich schon relativ gut und meiner Meinung nach sogar einigermaßen realitätsnah. Das mit den Armen seh ich nur noch ein wenig anders: es ist ja nicht so, dass die Zuständigkeit für die Arme plötzlich wechselt wenn der Anästhesist die Blutdruckmanschette abnimmt. Da kommt man in einen Schmarrn rein.
    Ich würd es hier ganz klar so sehen, und so wird es in unserer Klinik praktiziert: wenn die Blut-Hirn-Schranke (= grünes Tuch) platziert ist im Bereich des Thorax (Stichwort "ich wasche wie IMMER bis zu den Mamillen ab, klebt euer EKG / Warmtouch / Zeug woanders hin!"), dann ist alles oberhalb der Mamillen und damit beide Arme und Kopf im Zuständigkeitsbereich der Anästhesisten egal ob eine RR-Manschette am Arm ist oder nicht.

    Kopflagerung bei Eingriffen am Hals: Sache des Chirurgen! Ist auch besser so. Ich will selbst tasten/fühlen wie weit ich den Kopf überstrecken kann ohne dass die Knochen brechen. Die Anästhesisten haben für unsere Überstreckmanöver meist null Verständnis und machen es lieber dem Chirurg unbequem als dem Patient. Und die Patienten wiederum schimpfen bei postoperativen Nackenschmerzen auch mit dem Chirurg. Also mach ich es selbst.



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  3. #338
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Das mit den Armen seh ich nur noch ein wenig anders: es ist ja nicht so, dass die Zuständigkeit für die Arme plötzlich wechselt wenn der Anästhesist die Blutdruckmanschette abnimmt. Da kommt man in einen Schmarrn rein.
    Ich würd es hier ganz klar so sehen, und so wird es in unserer Klinik praktiziert: wenn die Blut-Hirn-Schranke (= grünes Tuch) platziert ist im Bereich des Thorax (Stichwort "ich wasche wie IMMER bis zu den Mamillen ab, klebt euer EKG / Warmtouch / Zeug woanders hin!"), dann ist alles oberhalb der Mamillen und damit beide Arme und Kopf im Zuständigkeitsbereich der Anästhesisten egal ob eine RR-Manschette am Arm ist oder nicht.
    Im umgekehrten Fall, wenn der Operateur aus Komfortgründen beide Arme angelagert haben will und somit die Arme aus meinem Zugriff nimmt, dann soll er auch die Verantwortung für beide Arme tragen, egal ob da Zugänge oder Blutdruckmanschetten dran sind.



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  4. #339
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Hantago Beitrag anzeigen
    Im umgekehrten Fall, wenn der Operateur aus Komfortgründen beide Arme angelagert haben will und somit die Arme aus meinem Zugriff nimmt, dann soll er auch die Verantwortung für beide Arme tragen, egal ob da Zugänge oder Blutdruckmanschetten dran sind.
    Wird bei uns auch praktiziert. Ich lagere ja die Arme an...



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  5. #340
    Feddich ;)
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Die angegebene formale Vereinbarung finde ich schon relativ gut und meiner Meinung nach sogar einigermaßen realitätsnah. Das mit den Armen seh ich nur noch ein wenig anders: es ist ja nicht so, dass die Zuständigkeit für die Arme plötzlich wechselt wenn der Anästhesist die Blutdruckmanschette abnimmt.
    Doch ;) Aber da ist ein Unterschied zwischen formaler Zuständigkeit und "wer machts". In Bereichen mit guter Zusammenarbeit lagern wir alle zusammen und selbstverständlich helfe ich dem operierenden Kollegen beim zB Kopf lagern und selbstverständlich guckt er mit nach den Armen.

    Ich halte es schon für wichtig, dass dem Operateur klar ist, dass er juristisch verantwortlich ist (bzw. der Anästhesist nicht zu unrecht glaubt, er sei raus, weil ja "nur" eine RR-Manschette dran ist). Ein mir bekannter Operateur hat steif und fest behauptet, der Anästhesist sei für den Lagerungsschaden an der Ferse haftbar, denn schließlich habe er ja nicht an der Ferse operiert...bis der Richter ihm leider das Gegenteil erzählt hat.



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