Bei uns klappt das sehr gut. Und da der Ausgleich von Sonntagsarbeit im Arbeitszeitgesetz steht (Paragraph 11: "Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist"), muss das ja auch klappen (In unserer Klinik war mal das Gewerbeaufsichtsamt, das fand einen fehlenden Ausgleich nicht gut )