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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Hallo liebes Forum!

    Ich bin FA für Neurologie und habe mich für den Quereinstieg Allgemeinmedizin entschieden. Dazu werde ich demnächst in einer Praxis als "Artzt in Weiterbildung" angestellt.
    Nun versuche ich, meine Haftpflichtversicherung anzupassen und stosse dabei auf einige Schwierigkeiten:
    Ich habe mit mehreren "Beratern" gesprochen, die aber widersprüchliches berichten (vll. ist einfach das Modell "Quereinstieg" noch zu unbekannt?). Einer sagt, als angestellter Arzt haftet sowieso die Praxis, ich bräuchte nur noch diese "Restrisikoversicherung" (um die 80 Euro/a). Ein anderer sagt, da ich ja schon FA sei (wenn auch eben nicht in dem Bereich arbeiten werde), müsste ich mich so versichern wie ein angestellter FA für Allgemeinmedizin (um die 600 Euro/a). Leider sind die Berater eben auch Makler und ich vermute, dass die Provision bei der "Beratung" eine Rolle spielt

    Ist vll. jdm. von Euch an dem Problem vorbeigekommen bzw. hat Ahnung davon? Ich war bisher nur an Kliniken, wo man automatisch über den Arbeitgeber breit abgedeckt war und hatte daher die "kleine" Versicherung. Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen!!!
    Beste Grüße!
    S.



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Anderes Fach zwar, aber ich bin als angestellte Fachärztin in einer Praxis auch mit über die Praxis versichert und habe darüberhinaus nur diese Restrisikoabsicherung.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich (auch Quereinsteigerin) bin voll versichert.



  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Danke für die Antworten, habe nun "Restrisiko mit Praxisvertretungen" als Zwischenlösung.
    Zur Info an andere: Man ist als angstellter Arzt qua gesetz über den Arbeitgeber versichert (bzw. hat gegenüber diesem einen "Freistellungsanspruch", falls z.B. ein Patient an einen mit Forderungen herantritt). Dies gilt jedoch nicht für grobe Fahrlässigkeit und z.B. wohl nicht, wenn man mal alleine in der Praxis ist (deshalb "Praxisvertretungen").
    LG!



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