"...eignet sich am besten dazu, VersuchsLEITEReffekte (...) zu minimieren?" Da soll C "doppelte Verblindung" richtig sein. Das heißt ja aber, dass die Versuchsteilnehmer ebenfalls verblindet sind, weshalb ich mich für B "Beurteilung des Verfahrens durch einen externen maskierten/blinden Rater" entschieden habe. Dabei hat mir das Wort "extern" und "Beurteilung des Verfahrens" zwar nicht so in das Schema gepasst, aber dafür die Aussage, dass der Rater verblindet ist und nicht zusätzlich auch noch die Versuchsteilnehmer. Ist das anfechtbar?