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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi,

    nach o.g. Gesetz kann für Ärzte/wiss. Mitarbeiter an einer Uniklinik ja für maximal 15 Jahre eine Anstellung über befristete Verträge erfolgen (6 Jahre vor Promotion und 9 Jahre danach), wobei "nicht verbrauchte" Zeiten vor der Promotion ja an die Zeit danach angehängt werden können. Jetzt bin ich allerdings im Netz darauf gestoßen, dass "Promotionszeiten ohne Beschäftigung" ebenfalls von den max. 15 Jahren abgezogen werden, und zwar nicht nur solche Zeiten nach dem Examen, sondern angeblich auch Zeiten aus dem Studium (damit sind nicht SHK/WHK-Zeiten gemeint).

    Ich selbst habe damals im 6. Semester mit der Doktorarbeit angefangen. Würden mir all die Jahre "Promotionszeit ohne Beschäftigung" aus dem Studium seit Beginn der Doktorarbeit von meinen max. 15 Jahren abgezogen werden? Das wäre ja ziemlich absurd. Kennt sich jemand damit aus?



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  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Ja, hast du richtig verstanden. Diese Art des "Doktorandentums" während des Studiums ist ja relativ Medizin-spezifisch.

    Schlussendlich finden sich immer Möglichkeiten, wie dich die Uniklinik weitergeschäftigen kann wenn sie es denn will. Entweder mit unbefristetem Vertrag oder (ich denke häufiger) indem sie dich über eine andere Rechtsform anstellen. Hier gibt es an der Uniklinik die Angestellten der Fakultät (unterliegen dem genannten Gesetz) oder die Angestellten der Uniklinik selbst (die eine AöR ist und für die das Gesetz nicht gilt).
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #3
    TBSE performer Avatar von test
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    Mein Wissensstand war immer, dass die Zeiten in denen keine BEschäftigung vorlag, also Doktorarbeit während dem STudium als MEdiziner, nicht zählen würde. Daher wundert es mich, dass es anders sein soll. Im Zweifel bei deiner Univerwaltung nachfragen. Praktisch habe ich es noch nicht erlebt, dass ein Arzt damit Probleme hatte. Kommt meiner ERfahrung nach eher bei Naturwissenschaftlern vor.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  4. #4
    gamo lefuzi nibe
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    Uns wurde mal erzählt, dass der Zeitpunkt ab offiziellem Beginn der Promotion (also Promotionsvereinbarung o.Ä.) zählt.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Also bei meiner Einstellung habe ich auch genau das erzählt, musste auch mein Anmeldeformular abgeben etc. Allerdings wurde dann auf dem Zettel, wo die Zeiten der Beschäftigung an Universitäten gezählt werden, weiterhin nichts eingetragen. Insofern bin ich mir nicht ganz sicher.



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