Hallo,

kann mir jemand sagen wie das bei Modellstudiengängen (z.B. Berlin oder Hannover) mit dem ehemaligen Physikum technisch genau funktioniert? Habe mir die Studienordnung etwa in Berlin angeschaut: ist es dann so, dass man im Modellstudiengang sich erstmalig zu M2 an das LPA wenden muss, also im 10. Semester?
Oder studiert man die "vorklinischen Semester" und kriegt dann eine Bescheinigung, die man im Sinne eines M1-Prozesses dem LPA vorlegen muss? Da es ja keine staatliche Prüfung bis zu M2 gibt, frage ich mich, wozu es überhaupt die in manchen Studienordnungen erwähnte "Äquivalenzbescheinigung" gibt, das macht doch z.B die Anrechenbarkeit von alten Scheinen nur unnötig kompliziert, oder?

Danke!