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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,
    unser WB-Befugter Notfallmedizin ist aktuell für Fragen nicht verfügbar, daher hier meine Anfrage.
    Beim Ausfüllen des Logbuchs Notfallmedizin sind bei mir einige Unklarheiten aufgekommen
    Zu mir fürs Verständnis: bin im 6. WBJ Anästhesie, noch nicht Facharzt, habe außer den Einsätzen alles was die WB-Ordnung für die Zusatzbezeichnug an Anforderungen stellt glaube ich beisammen.

    - Seite 4+5: "Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der WbO"
    Dies soll der "Befugte" abzeichnen. Wer ist hier der "Befugte" - der WB-Befugte Notfallmedizin oder der WB-Befugte für meine normale Facharztausbildung, sprich der WB-Befugte Anästhesie ??

    - In welchem Fall kann man das Feld unten auf S. 5 nutzen ("Alternativ: Die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung für
    die Abschnitte B und C der WbO wurden bereits im Rahmen der Facharztweiterbildung nachgewiesen. " )
    Wenn man bereits Facharzt ist ?

    - S.8 "jährliche WB-Gespräche" - sind damit die jährlichen Gespräche mit dem WB-Befugten des eigenen Fachgebiets gemeint oder müssen das nochmal separate jährliche Gespräche mit dem WB-Befugten Notfallmedizin sein.


    Fragen über Fragen... ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank vorab.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    -Der Befugte deiner normalen Weiterbildung.
    -Ja, das ist für Fachärzte. Wenn du noch kein Facharzt bist, hast du ja noch nicht offiziell gegenüber der ÄK nachgewiesen, dass du die Inhalte hattest. Als Facharzt hat die ÄK das ja schon geprüft, sonst wärst du nicht zugelassen worden. Bzw. du gibst ja an, für welches Fach du Facharzt bist und die ÄK kann dann prüfen, ob die Inhalte Bestandteile der Facharztausbildung waren.
    -Ja, die Gespräche mit dem normalen Weiterbildungsermächtigten.

    Einen WB-Befugten "Notfallmedizin" brauchst du für die Zusatzweiterbildung nicht einmal.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
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    Vielen Dank für die Infos, hilft mir weiter !


    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Einen WB-Befugten "Notfallmedizin" brauchst du für die Zusatzweiterbildung nicht einmal.
    Echt, was ist dann seine Funktion ?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich kennt die nur in der Version, dass man dann weniger Einsätze fahren muss für den Schein.

    Du brauchst für die Zusatzbezeichnung (von der sprechen wir doch, oder?) ja nur genug Klinikzeit und Intensivzeit/Notaufnahme/Anästhesie. Das wird über das normale Weiterbildungszeugnis bescheinigt. Ggf. lässt man sich schon vorher ein vorläufiges Zeugnis ausstellen. Dann macht man irgendwann seinen Kurs und seine begleiteten Einsätze und reicht die Unterlagen ein ,wird zur Prüfung zugelassen, besteht und nimmt seine Urkunde mit. Da taucht ein spezieller Weiterbildungbefugter für Notfallmedizin gar nicht auf.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Einen WB-Befugten "Notfallmedizin" brauchst du für die Zusatzweiterbildung nicht einmal.
    Vorsicht mit solchen allgemeinen Aussagen. Ich glaube, dass du (noch) recht hast, weil in den meisten Kammerbereichen gar nicht genügend Weiterbildungsermächtigte für Notfallmedizin sein dürften und es somit noch Übergangsregelungen gibt, aber jede Ärztekammer kocht ja ihr eigenes Süppchen. Und gerade, wenn es an der Klinik von kul66 einen Weiterbildungsbefugten in Notfallmedizin gibt, kann es durchaus sein, dass die Ärztekammer ganz ausdrücklich die Unterschrift von dem haben will. Ich würde bei solchen Fragen die Ärztekammer fragen.



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