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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.03.2014
    Beiträge
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    Hallo!
    Wenn alles klappt starte ich die Weiterbildung in der Allg.-Med. in Sachsen.
    Ich hatte schon den Grundkurs Psychosomat. Grundversorgung im FG Allgemeinmedizin besucht.
    Dort habe ich mich mit den Kollegen über die Ultrasonographie unterhalten.
    Deren Meinung: Als Allgemeinmediziner kannst du die Ultrasonographie nicht abrechnen, deshalb brauchst du auch keine Kurse zu besuchen. Sie meinten: Deren Bekannte die auch Allgemeinmediziner sind, machen Ultrasonographie nur noch hobbymäßig.

    Meine Bekannte, die selbstständig sind als Händler und Handwerker (aber viele ärtl. Bekannte haben) meinten zu mir ich solle Ultrasonographiekurse trotzdem besuchen, denn mit der Ultrasonographie kann ich Patienten an die Praxis binden und nicht immer zum Facharzt schicken, was für die Patienten zusätzlich umständlich ist.

    Ihr könnt mir euren Rat auch per PN schicken.


    Vielen Dank



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ähm- der normale Ultraschall ist Bestandteil der allgemeinmedizinischen Ausbildung und danach darfst du auch abrechnen. Ganz ohne Kurs.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951

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    Das hängt davon ab, was Du genau meinst.
    Als Allgemeinmediziner kannst Du von Haus aus ohne Kurse Abdomensonographie, Schilddrüsensonographie und Extremitäten-Doppler abrechnen. Allein dafür lohnen sich die Geräte.

    Um Echokardiographie, Duplexsonographie (z.B. der Carotiden) oder transkranielle Sonographie zu machen, brauchst Du erstens die entsprechenden Kurse (weil das nicht Teil der Weiterbildung ist) und zweites eine Abrechnungsgenehmigung der KV in Deinem Bezirk.
    Zweiteres wirst Du mit ziemlicher Sicherheit nicht bekommen, selbst in unterversorgten Gebieten, so zumindest meine Erfahrung.

    Wieder was Anders ist es bei Privatpatienten, da darfst Du schallen und in Rechnung stellen, was Du willst; inwieweit das dann die PKV auch erstattet, sollte man aber vorher abklären.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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