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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Da mir die Pflegedirektion keine eindeutige Auskunft gegeben hat, möchte ich hier nochmal nachfragen. Wochenenden und Feiertage, sprich Karfreitag und Ostermontag sind arbeitsfreie Tage und werden angerechnet, oder?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Erdbeermond
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    Kommt auf dein LPA an
    Liebe Grüße,

    Erdbeermond



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    In NRW zählt nur die Anzahl der Tage. Egal was dadrin liegt. Feiertage sind natürlich frei und zählen mit.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    15
    Die Pflegedirektion ist dafür auch nicht zuständig. Schau doch mal auf die Website deines LPAs, bei uns gibt es dort ein gesondertes Merkblatt, auf dem alles Wichtige steht, u.a. auch, dass es insgesamt "90 Kalendertage" sein müssen. Also zählen auch die Feiertage.
    Ich war in meinem KPP übrigens über Ostern ganz normal in den Schichtdienst eingeplant, das wiederum hängt dann von der Pflegedienstleistung ab...



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    892

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    Über Ostern im KPP arbeiten. Das lässt man sich gefallen? Puh... Richtig unverschämt können die Pflegeleitungen also auch sein.



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