Hey sweety,
ich versuch es mal. Du hast Recht, dass die Rentenversicherung die Kosten trägt, wenn es um die Arbeitsfähigkeit des Patienten geht. In der richtigen Antwort geht es aber explizit um eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit im Alltag durch eine Anschlussheilbehandlung. In diesem Fall kommen die Krankenkasse, die Renten- oder Unfallversicherung als Kostenträger in Frage. Die Renten- und Unfallversicherung gibt es nicht als Antwort, die Krankenkasse als dritte Möglichkeit schon. Fairerweise hat das IMPP die Rentenversicherung nicht als Antwortmöglichkeit angeboten.
Über das Ausschlussverfahren kommt man bei der Frage auch ganz gut zum Ziel, da das Versorgungsamt, das Akutkrankenhaus, die Bundesagentur für Arbeit oder der Patient selbst bei einem versicherten Arbeitnehmer generell nicht als Kostenträger in Frage kommen. In der Frage geht es, denke ich, um die Tatsache, dass es noch Alternativen zur Rentenversicherung als Kostenträger gibt.