Nach meinem Empfinden ist außerdem "nach der Rechtssprechung" nicht das gleiche wie "nach dem Gesetz"...
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Sollte D nicht richtig sein, oder habe ich falsch gedacht? Wobei viele der Aussagen etwas uneindeutig waren und man vieles hineininterpretieren konnte...
Nach meinem Empfinden ist außerdem "nach der Rechtssprechung" nicht das gleiche wie "nach dem Gesetz"...
also wenn ich mir die Formulierung auf Amboss anschaue, müsste aber A auch stimmen, da da ja nichts von einem einwilligungsfähigen/nicht einwilligungsfähigen Patienten steht, und wenn da nicht differenziert wird, ist halt jeder Eingriff Körperverletzung
Ist nicht auch das Problem das es keine „rechtsfertigende Einwilligung“ sondern nur eine Rechtfertigende Indikation und evtl ne rechtsKräftige Einwilligung oder so gibt? Das hat mich irgendwie gestört weil ich rechtfertigend nur im Zusammenhand mit der Indikation kenne
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