-gnaaaaa-
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Also Körperverltzung zur Notwehr is nicht rechtswidrig... aber das sind glaube ich endlose Diskussionen...
Ich würde es nicht nach der "Schwere" der OP aufdröseln. Denn die Notfall-OP kann durchaus "schwerer" sein als die Lippenaufspritzung, enthält deutlich mehr Risiken und muss deutlich weniger "Aufklärung" enthalten als die Schönheits-OP.
Ganz allgemein gilt: Je elektiver die OP, desto umfangreicher/detailierter und frühzeitiger muss die Aufklärung erfolgen. Aber vorsicht: zuuuu frühzeitig ist auch falsch. Es sollte ein zeitlicher Zusammenhang mit der OP erkennbar sein. Eine Aufklärung, an die der Patient sich nicht mehr erinnert ist genauso "falsch" wie eine Aufklärung, die gar nicht oder erst am OP-Tag erfolgt.
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Hat irgendjemand eine Quelle dazu, dass die Aufklärung nicht zu früh erfolgen darf?