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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
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    Zitat Zitat von schmuggelmaeuschen Beitrag anzeigen
    @ Yota: Ja jeder Eingriff ist eine KV egal ob Eingewilligt oder nicht, aber es ist eben keine rechtswidrige KV
    ja stimmt schon, aber ist die Körperverletzung nicht schon per se/per definitionem rechtswidrig? wär's dann nicht egal ob rechtswidrig dasteht oder nicht?



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  2. #32
    =Y= Avatar von little_lunatic
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  3. #33
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    Also Körperverltzung zur Notwehr is nicht rechtswidrig... aber das sind glaube ich endlose Diskussionen...



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  4. #34
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Und zu D: ist es aber auch nicht so, dass besonders bei schwierigen OPs den Patienten genügend Zeit zum überlegen gegeben werden sollte, falls Sie ihre Meinung nioch ändern wollen?!
    Ich würde es nicht nach der "Schwere" der OP aufdröseln. Denn die Notfall-OP kann durchaus "schwerer" sein als die Lippenaufspritzung, enthält deutlich mehr Risiken und muss deutlich weniger "Aufklärung" enthalten als die Schönheits-OP.
    Ganz allgemein gilt: Je elektiver die OP, desto umfangreicher/detailierter und frühzeitiger muss die Aufklärung erfolgen. Aber vorsicht: zuuuu frühzeitig ist auch falsch. Es sollte ein zeitlicher Zusammenhang mit der OP erkennbar sein. Eine Aufklärung, an die der Patient sich nicht mehr erinnert ist genauso "falsch" wie eine Aufklärung, die gar nicht oder erst am OP-Tag erfolgt.
    I'm a very stable genius!



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  5. #35
    Unregistriert
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    Hat irgendjemand eine Quelle dazu, dass die Aufklärung nicht zu früh erfolgen darf?



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