Bei der Frage ist D m.E.n. die richtige Antwort. Wobei eben beachtet werden sollte, dass eine Aufklärung eben auch nicht unbegrenzte Gültigkeit hat. Ein zeitlicher Zusammenhang sollte schon vorhanden sein. Wir handhaben das so, dass Aufklärungen 6-8 Wochen alt sein dürfen. Sind sie älter, wird noch einmal mit den Patienten gesprochen und sie unterschrieben erneut die vorhandene Aufklärung.