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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
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    Warum sollte ein Aufklärungsgespräch nicht schon beginnen dürfen, wenn man den OP Termin festlegt?



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    681
    Ich bin irgendwie auch total irritiert.. Die für mich offensichtlichen Fragen sind doch alle falsch? Ich dachte gerade bei einem elektiven hochriskanten Fall sollte frühzeitig aufgeklärt werden



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    16.01.2018
    Beiträge
    892
    Frage ich mich auch... Stand ja vor allem "darf". Was spräche dagegen?



  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Ich verstehe auch nicht, warum D falsch sein sollte. Bei Amboss steht doch sogar: "Sobald eine Behandlung eingeleitet ist, verliert der Patient die erforderliche Distanz und Eigenständigkeit, sodass eine Aufklärung in der stationären Behandlung frühzeitig erfolgen sollte (bestenfalls bereits bei Festlegung des Operationstermins)!"



  5. #5
    Unregistriert
    Guest

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    Wieso ist JEDES eingreifen ohne Einverständnis eine Körperverletzung...im Falle eines Notfalls (wo der Patient z.B. nicht mehr ansprechbar ist) ist die Einverständnis des Patienten doch nicht zwingend notwendig?!



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