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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    ...ist nicht Jahrgang '87
    Mitglied seit
    26.05.2014
    Beiträge
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    Also ich hab absolut keine Evidenz dafür zur Hand grade, aber glaube schon gehört zu haben, dass das tatsächlich nicht am selben Tag erfolgen darf



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    A müsste meiner Meinung nach falsch sein. "JEDE in die körperliche Integrität eingreifende ärztliche Maßnahme"
    Bei einem Reanimationspflichtigen darf doch z.B. auch eine Flexüle gelegt werden, obwohl er gerade nicht schriftlich oder mündlich einwilligen kann.



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Ein bewusstloser Patient kann nicht ausdrücklich einwilligen und damit müsste A doch falsch sein!?



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  4. #9
    Unregistriert
    Guest
    Eine Aufklärung darf max. 6 Monate vor dem Eingriff stattfinden. Bei geplanten OPs also nicht zu frühzeitig!
    Quelle (Amboss) müsste ich nachreichen...



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  5. #10
    Unregistriert
    Guest

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    Ich denke auch im Notfall ist es eine Körperverletzung nur diese bleibt straffrei, da es ein rechtfertigender Notstand ist oder?



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