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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    @ Rico:

    Lies dir mal § 43 der ÄAppO durch (Übergangsregelungen).

    Exemplarisch (weil ich da drunter falle):

    (3) Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum 1. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 ... aber nicht bestanden haben, setzen das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort [Hammerexamen]. Eine Gesamtnote wird nicht gebildet, ...
    Bei den anderen Übergangsregelungen spar ich mir das Abschreiben jetzt mal.
    Geändert von Faust601 (03.11.2003 um 18:11 Uhr)



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  2. #12
    Intubator Avatar von Huepftigger
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    Und um die Verwirrung jetzt mal perfekt zu machen:

    7. Wie wird sich die Endnote zusammensetzen?

    Die Endnote des Medizinstudiums nach neuer AO setzt sich zusammen aus 1/3 1. Ärztliche Prüfung und 2/3 2. Ärztliche Prüfung. Wie die Berechnung mit gemischter AO (altes Physikum & neues Abschlussexamen) aussieht, ist der neuen AO nicht zu entnehmen
    Quelle: http://www.approbationsordnung.de/AO/faq.html



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  3. #13
    unsensibel Avatar von Lava
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    Also ich hab auch gehört, das 1.Stex zählt 1/5 und nicht 1/6.... angeblich hat jemand beim LPA angerufen und das so gesagt bekommen
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  4. #14
    Reanimator
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    @ Janine:

    Ich zitiere mal weiter (immer noch § 43):

    (2) Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis zum 1. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 ... ab. ...
    Der Zahlenwert für den zweiten Abschnitt wird mit fünf vervielfacht und zu der Note für den Ersten Abschnitt addiert. Die Summe der so gewonnenen Zahlenwerte wird durch sechs geteilt. ...
    Meines Erachtens ist diese Vorschrift absolut eindeutig.



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  5. #15
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    Jepp, bis dahin sehe ich alles genauso. Die Frage ist halt nur, ob unser altes Physikum mit in die Endnote eingeht oder nicht. Das scheint offenbar nicht in der neuen AO geregelt zu sein.

    Ich werd Morgen mal eine Mail an den Marburger Bund schicken. Evtl. weiß dort ja jemand was konkreteres. Denn es wäre ja ein Hammer, wenn man jetzt so im nachhinein erfahren würde, daß das alte Physikum mit in die Endnote zählt. Bin mir ziemlich sicher, daß es dann einige Klagen geben würde...



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