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  1. #16
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    Also nochmal (zum Beleg meiner Aussage siehe mein obiges Zitat von § 43 ÄAppO):

    Es steht absolut eindeutig in der neuen AO, dass das Physikum nach der alten AO grundsätzlich NICHT in die Endnote eingeht. Wer das alte 1. Stex nicht macht, für den ergibt sich die Endnote ALLEIN aus dem neuen 2. Stex; wer es macht, für den gilt 1/6 + 5/6.

    Da kann sich auch keine Uni oder LPA oder sonstwas darüber hinwegsetzen.
    Geändert von Faust601 (03.11.2003 um 20:03 Uhr)



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  2. #17
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    Hallo!
    Da wir ja jetzt die Wertung der Examina besprechen, wuesste ich gerne, wie und ob die einzelnen Noten auf den Scheinen verrechnet werden. Passiert etwas anderes als eine lapidare Auflistung mit diesen Noten? Kann das LPA nachtraeglich beschliessen, die Noten irgendwie einzurechnen, auch wenn wir es erst nach Erhalt der Scheine erfahren???



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  3. #18
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    Faust601 hat den Durchblick - genau so ist es!
    Kann man auch im Rieger: Lexikon des Arztrechts, Nr. 170, Randnummer 27 nachlesen.

    Wer Physikum nach altem Recht hat und ohne M1 die neue M2-Prüfung macht hat als Endnote nur die Note von M2,
    wer auch noch M1 nach altem Recht hat oder noch bis Herbst 2005 macht, für den zählt M1 alt zu 1/6 und M2 neu zu 5/6,
    das Physikum nach altem Recht zählt nie zur Endnote.
    Nach neuem Recht gibt es kein Physikum (V O R -Prüfung) mehr, sondern nach 4 Semestern erfolgt bereits M1 neu, also der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, der künftig 1/3 zählt, der 2. Abschnitt zählt dann 2/3. So ist es und so bleibt es.



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  4. #19
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    Original geschrieben von smurfie
    Da wir ja jetzt die Wertung der Examina besprechen, wuesste ich gerne, wie und ob die einzelnen Noten auf den Scheinen verrechnet werden. Passiert etwas anderes als eine lapidare Auflistung mit diesen Noten?
    Nein, die Noten auf den Scheinen werden nicht eingerechnet. Die Gesamtnote kommt ausschließlich so zustande, wie schon mehrfach erklärt. Vgl. § 33, § 43 ÄAppO. Dies ist klar geregelt und hängt nicht von irgendwelchen Launen eines LPA ab.

    Die Noten werden einfach nur auf einer zweiten Seite alle aufgelistet, ein Muster des Zeugnisses findest du in Anlage 12 ÄAppO.

    Neue Approbationsordnung



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  5. #20
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    Die Endnote wird nur aus dem Ergebnis des Ersten und Zweiten Abschnitts der Prüfung gebildet.
    In der Anlage 12 zur ÄAppO heißt es dazu: "Unter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote .... bestanden.
    Die Scheine werden dann nur informativ hinten gelistet, dort heißt es in der gleichen Anlage:
    "Er/sie hat bei der Benotung der Leistungsnachweise für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgende Noten erreicht:...
    Leistungsnachweis Benotung
    ................. ....................

    Dass die Gesamtnote nur aus den beiden Prüfungsabschnitten errechnet wird ergibt sich aus § 33 Abs. 1 ÄAppO - s. Faust!
    Aus § 27 Abs. 5 ÄAppO ergibt sich, dass die Scheine zu benoten sind, aber nur auf dem Endzeugnis ausgewiesen werden, somit nicht in die Endnote Eingang finden, die Formulierung dort:
    "Die Noten der Leistungsnachweise werden auf dem Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung gesondert ausgewiesen."

    Tschü



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