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Bei inhaltlichen Angriffen gegen die Bewertung einer Prüfungsarbeit hat der Prüfungsteilnehmer im Einzelnen darzulegen, dass und warum sich aus den von ihm herangezogenen fachlichen Stellungnahmen die Richtigkeit oder zumindest Vertretbarkeit seiner Prüfungsantwort ergibt. Das Gericht hat aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüfungsteilnehmers – notfalls mit sachverständiger Hilfe – darüber zu entscheiden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung richtig oder jedenfalls vertretbar ist.