Bei Gelegenheitsanfall mit vermeidbarer Ursache mindestens 3 Monate.
Beim Epileptiker 1a
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Laut Amboss sind ein Fahrverbot von 3 bzw. 6 Monaten für PKWs vorgeschrieben, hier wurde jedoch als Lösung ''mindestens 1 Jahr'' angegeben.
Bei Gelegenheitsanfall mit vermeidbarer Ursache mindestens 3 Monate.
Beim Epileptiker 1a
UKE
Soweit ich weiß richtet sich das auch nach der Art/Häufigkeit der Anfälle. Fand die Frage so nicht beantwortbar da es nicht genau differenziert wird, aber hatte auch im Kopf, dass es für bestimmte Situationen auch "nur" ein paar Monate sein können..
Ja, habe da auch ganz lange überlegt und mich letztendlich für 3 Monate entschieden. Denn ich hatte im Kopf, dass bei "provozierten" Anfällen (eig. meint man damit eher Alkohol etc., aber auch eine Epilepsie habe ich gedacht) 3 Monate notwendig sind. Bei nicht provozierten 6. Keine Ahnung...
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Bei einmaligen provozierten Anfällen ohne Risikofaktor waren es 3 Monate, laut Amboss sonst 6. Ist aber eine Altfrage gewesen, die gab es so schon einmal und da war 1 Jahr richtig