Habe mich auch für 3 Monate entschieden und fand es alles andere als eindeutig. Anfechten kann man alles - wenn man dazu noch Leitlinien hat um so besser
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Ich stimmt Krötino da vollkommen zu! Ich meine, es geht doch aus der Frage nichts über die Anfallhäufigkeit hervor, die wiederum entscheidend ist, um eine richtige Lösung abzugeben. Ich meine, wenn er trotz Therapie weiter krampft, dann besteht das Fahrverbot wesentlich länger als 1 Jahr! Könnte man diese Frage anfechten?
Hier noch die entsprechenden BAST-Leitlinien!
https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Ver...ationFile&v=12
Geändert von gvr23 (13.04.2018 um 10:53 Uhr)
Habe mich auch für 3 Monate entschieden und fand es alles andere als eindeutig. Anfechten kann man alles - wenn man dazu noch Leitlinien hat um so besser
Für mich war das entscheidende "unter antiepileptischer Therapie", das schließt ja einmalige Geschichten/ Gelegenheitsanfälle aus.. Deshalb hab ich mich dann für das Jahr entschieden
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Schließt es nicht direkt aus, auf Wunsch des Patienten kann man ihn auch nach einmaligem Anfall antiepileptisch behandeln. Steht in den Leitlinien zur Epilepsie (Link grad nicht zur Hand).
Es steht Patient mit Epilepsie nach einem Anfall. In dem Link von dir steht:
"Wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt (d.h. nach wiederholten Anfällen) ist eine mindestens 1-jährige Anfallsfreiheit die Voraussetzung für das Erlangen der Kraftfahreignung."
Damit ist es (leider) ziemlich eindeutig.