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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Krötino Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß richtet sich das auch nach der Art/Häufigkeit der Anfälle. Fand die Frage so nicht beantwortbar da es nicht genau differenziert wird, aber hatte auch im Kopf, dass es für bestimmte Situationen auch "nur" ein paar Monate sein können..
    Ich stimmt Krötino da vollkommen zu! Ich meine, es geht doch aus der Frage nichts über die Anfallhäufigkeit hervor, die wiederum entscheidend ist, um eine richtige Lösung abzugeben. Ich meine, wenn er trotz Therapie weiter krampft, dann besteht das Fahrverbot wesentlich länger als 1 Jahr! Könnte man diese Frage anfechten?
    Hier noch die entsprechenden BAST-Leitlinien!
    https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Ver...ationFile&v=12
    Geändert von gvr23 (13.04.2018 um 11:53 Uhr)



  2. #12
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    Habe mich auch für 3 Monate entschieden und fand es alles andere als eindeutig. Anfechten kann man alles - wenn man dazu noch Leitlinien hat um so besser



  3. #13
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    Für mich war das entscheidende "unter antiepileptischer Therapie", das schließt ja einmalige Geschichten/ Gelegenheitsanfälle aus.. Deshalb hab ich mich dann für das Jahr entschieden



  4. #14
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    Zitat Zitat von Ac2012 Beitrag anzeigen
    Für mich war das entscheidende "unter antiepileptischer Therapie", das schließt ja einmalige Geschichten/ Gelegenheitsanfälle aus.. Deshalb hab ich mich dann für das Jahr entschieden
    Schließt es nicht direkt aus, auf Wunsch des Patienten kann man ihn auch nach einmaligem Anfall antiepileptisch behandeln. Steht in den Leitlinien zur Epilepsie (Link grad nicht zur Hand).

    Zitat Zitat von gvr23 Beitrag anzeigen
    Ich stimmt Krötino da vollkommen zu! Ich meine, es geht doch aus der Frage nichts über die Anfallhäufigkeit hervor, die wiederum entscheidend ist, um eine richtige Lösung abzugeben. Ich meine, wenn er trotz Therapie weiter krampft, dann besteht das Fahrverbot wesentlich länger als 1 Jahr! Könnte man diese Frage anfechten?
    Hier noch die entsprechenden BAST-Leitlinien!
    https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Ver...ationFile&v=12
    Es steht Patient mit Epilepsie nach einem Anfall. In dem Link von dir steht:
    "Wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt (d.h. nach wiederholten A
    nfällen) ist eine mindestens 1-jährige Anfallsfreiheit die Voraussetzung für das Erlangen der Kraftfahreignung."

    Damit ist es (leider) ziemlich eindeutig.



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