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  1. #1
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    Laut Dozent und Mehrheit ist hier B "Organerhaltene Enukleation der Raumforerung" richtig. Gemäß Amboss wäre die adäquate Therapie eines Nieren-CA in dem hier befindlichen Stadium T1 eine parenchymsparende Nierenteilresektion keine Enukleation des Tumors. Das sind doch zwei verschiedene Dinge, oder sehe ich das falsch? Da es die Nierenteilresektion nicht als Möglichekit gibt und eine Biopsie bei unklarem Befund gemäß Amboss erfolgenden sollte, müsste doch eigentlich A richtig sein, oder?



  2. #2
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    Aber der Befund ist doch nicht unklar? Im Fall steht, dass die Verdachtsdiagnose ein Nierenzellkarzinom ist. Zitat Leitlinie: "Hinsichtlich der Indikationsstellung zur Biopsie vor einer geplanten Operation gilt der prinzipielle Grundsatz, dass keine invasive Diagnostik ohne ggf. folgende Konsequenz durchgeführt werden sollte."



  3. #3
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    In der Leitlinie heißt es aber auch: "Die offene Nierenteilresektion stellt den Standard bei der organerhaltenden Operation dar."



  4. #4
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    Aber gemäß Leitlinien - stelle ich gerade fest - ist die Enukleation auch möglich. Das hatte ich nur noch nie vorher gehört...



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