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  1. #16
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    edit wg fingertrouble
    Geändert von tarumo (18.04.2018 um 21:26 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #17
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ganz einfach: als Praxisinhaber *sollte* man eine Betriebsausfallsversicherung haben. Die deckt Ausfall durch Krankheiten, Wasserschaden etc. ab- und zahlt dann quasi Dein Gehalt. Von einem so langem Ausfall, daß die Weiterbildung gefährdet wäre, ist ja erst mal nicht die Rede- und wenn doch, Stellen gibt es wie Sand am Meer.
    Du solltest aber erfragen, ob so eine Versicherung besteht, da es einige Ärzte gibt, die diese Prämien nicht mehr zahlen können oder wollen, dafür aber bis zum Umfallen arbeiten (müssen). Gleiches gilt für die Haftpflicht- Höhe erfragen! Und auch die KV zeichnet sich eher durch unterdurchschnittliche Summen aus- als Dienstarzt ist man gerade mal mit max 50.000 EUR für den Fall der Verletzung/Todesfolge abgesichert.
    Von einer Kombi "nichtvorhandene Ausfallsversicherung- unzureichende Haftpflicht- Gehalt als Stütze via KV- betagter/kranker Weiterbilder" sollte man aber die Finger lassen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #18
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Übrigens ist der cashflow via KV-Abrechnung sowieso ein halbes Jahr oder noch mehr verzögert- d.h. der Liquiditätsengpass nach Krankheit und damit Einnahmenausfall tritt erst später auf. Falls die Lage so desolat ist, daß mangels Reserve tatsächlich jede Einnahme sofort wieder weitergereicht werden muß (die Kassengebühr von damals 10 EUR wirkte seinerzeit in gewissem Maße insolvenzverschleppend, weil ja ein vermeintliches Geldpolster da war- klassische Milchmädchenrechung), dann würde ich davon die Finger lassen. Tipp: Auch als WBA bekommst Du mit, wenn Rechnungen liegenbleiben. Bei Flucht oder Freitod des Praxisinhabers (solche Fälle sind mir namentlich bekannt) hast Du nämlich dann tatsächlich ein Problem mit dem WB-Katalog, falls es eine Einzelpraxis ist.
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    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #19
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Übrigens ist der cashflow via KV-Abrechnung sowieso ein halbes Jahr oder noch mehr verzögert- d.h. der Liquiditätsengpass nach Krankheit und damit Einnahmenausfall tritt erst später auf.
    Red keinen Unsinn! Die Quartalsabschlagszahlungen bekomme ich nach anderthalb Monaten und die Restzahlung des betreffenden Quartales nach 4 Monaten.

    Davon ab, die Betriebsausfallsversicherung greift üblicherweise erst nach 3 Wochen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #20
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Red keinen Unsinn! Die Quartalsabschlagszahlungen bekomme ich nach anderthalb Monaten und die Restzahlung des betreffenden Quartales nach 4 Monaten.

    Davon ab, die Betriebsausfallsversicherung greift üblicherweise erst nach 3 Wochen.
    sorry, ich verbessere mich, in Deiner KV ist das Geld nach fünfeinhalb Monaten da statt statt sechs. Würde in der "normalen" Wirtschaft wohl jeder Firma über kurz oder lang das Genick brechen. Und was den Unsinn angeht: je nach Fachrichtung kann die Versicherung auch schon für einen stunden/tageweisen Ausfall einspringen (z.B. bei EDV/Stromausfall etc...)Kommt halt darauf an, was man abgeschlossen hat.
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