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Übrigens : Eine Abschlagszahlung ist für Dinge des täglichen Lebens *eigentlich* (da zähle ich auch Arztbesuche beim HA dazu) nicht vorgesehen und Teilzahlung/Schulden dafür nicht statthaft (siehe BGB). Mal beim Friseur oder Autowerkstatt versuchen...Es wundert mich wirklich jedesmal, wie man sich das auch noch schönreden kann, daß man sechs Monate auf sein Geld warten muß, obwohl die Daten am letzten Quartalstag doch schon bei der KV vorhanden sind. Leider gilt das SGB und nicht das BGB, und strenggenommen muß man auch noch die rückwirkend (immer nach unten) korrigierten Honorarbescheide ja nach KV und Regresse berücksichtigen, wo man sich 2018 dann mit 2016 beschäftigen muss. So, jetzt sind wir aber vom Thema ab.
Summa summarum: nachdem der Praxisinhaber letztendlich erst nach zwei Jahren oder so definitiv weiß, was er in dem betreffenden Quartal bekommen hat, sollten auch ausreichend Finanzpolster vorhanden sein, um Einnahme-Schwankungen und Ausfälle (mit oder ohne Versicherungsdeckung) zu kompensieren. Sind die nicht mehr da, kann es auch ohne Krankheit dann mal eng werden mit der monatlichen Überweisung vom Chef...
PS: und bevor hier wieder die Zweifler kommen, in der Nachbarstadt gibt es WBA, denen der Chef monatelang aus welchen Gründen auch immer das Gehalt schuldig blieb (war auch in der Lokalpresse reichlich dokumentiert)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"