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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von 926hau Beitrag anzeigen
    Nein, schlechter steht man nicht da!
    Frage aus der Wertung genommen heißt, die Frage wird für diejenigen aus der Wertung genommen, die sie falsche beantwortet haben. Hast du eine der als richtig klassifizierten Antworten gewählt bekommst du den Punkt trotzdem (nennt sich Nachteilsausgleich).
    Beispiel vom letzten Mal sind 9 herausgenommene Fragen
    Fall A: Du hast alle 9 falsch, dann kannst du insgesamt nur 311 Punkte machen und Bestehens- und Notengrenze wird angepasst.
    Fall B: Du bist ein Brain und hast alle 9 richtig, dann ändert sich gar nix für dich.

    Natürlich kann das dazu führen, dass du mit 223 Punkten in Fall A ne 3 und in Fall B ne 4 hast. Aber nicht die Punkte, sondern der Anteil an den Gesamtpunkten macht ja die Note..
    Heißt das denn wenn 2 Fragen raus genommen werden und ich habe die richtug beantwortet bleibt meine Anzahl der Fragen insgesamt richtig ? Aber nur 318 werden gezählt ? Wenn ich die falsch habe dann senkt sich doch aber meine Anzahl der richtigen Fragen und ich habe weniger Punkte von 318 erreicht. Dann habe ich doch einen Nachteil, weil ich weniger Punkte habe.

    Nehmen wir die Bestehensgrenze von normal 192 Punkte.
    Habe ich 2 richtug die raus genommen wurden, habe ich weiterhin 192 Punkte von 318 oder ? Wenn die dalsch waren dann doch 190 von 318 oder ?? Und hätte somit nicht bestanden. Oder verstehe och das falsch? Bei mir geht es nämlich uns bestehen und ich hab tierisch Schiss wenn ich das mal sagen darf. 🙈



  2. #12
    the day after
    Registriert seit
    04.05.2003
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    9.503
    Wenn ich mich richtig erinnere ist die Max Punktzahl 320, wenn 2 Fragen fällt die gesamtpunktzahl auf 318.
    Hast du die richtig beantwortet, dann werden sie bei dir gezählt, also gelten für dich 320 P als Maximalpunktzahl.
    Hast du die beiden falsch, dann hast die eine max Punktzahl von 318.

    Wenn es ums bestehen geht: dringend JETZT Fragen versuchen anzufechten, die keinen oder mehrere richtige Antworten haben und das mit möglichst Standardliteraturstellen belegen.
    Nicht darauf verlassen, dass das irgendjemand anders macht, selber machen!

    Viel Erfolg



  3. #13
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
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    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
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    10.644
    Wenn man vorher genug Punkte hatte, greift doch das Nachteilsverbot, oder?



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    113
    Zitat Zitat von Solara Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich richtig erinnere ist die Max Punktzahl 320, wenn 2 Fragen fällt die gesamtpunktzahl auf 318.
    Hast du die richtig beantwortet, dann werden sie bei dir gezählt, also gelten für dich 320 P als Maximalpunktzahl.
    Hast du die beiden falsch, dann hast die eine max Punktzahl von 318.

    Wenn es ums bestehen geht: dringend JETZT Fragen versuchen anzufechten, die keinen oder mehrere richtige Antworten haben und das mit möglichst Standardliteraturstellen belegen.
    Nicht darauf verlassen, dass das irgendjemand anders macht, selber machen!

    Viel Erfolg
    Genau! Macht das auf jeden Fall.
    Die Sepsis-Frage, Urolithiasis mit ESWL/URSE, Capylobacter-Pathologie und auch die Mamma-Ca Frage mit der Osteolyse sind defitniv fragwürdig und lassen sich anfechten!
    Da geht was!



  5. #15
    Platin Mitglied
    Registriert seit
    07.05.2011
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    HD
    Semester:
    Alle...warte, wo hab ich die Diss vergessen?
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    Zitat Zitat von WHSmith Beitrag anzeigen
    Genau! Macht das auf jeden Fall.
    Die Sepsis-Frage, Urolithiasis mit ESWL/URSE, Capylobacter-Pathologie und auch die Mamma-Ca Frage mit der Osteolyse sind defitniv fragwürdig und lassen sich anfechten!
    Da geht was!
    Meine Güte WHSmith entspann dich mal Du hast gerade nen Examen geschrieben und dir eine wohlverdiente Pause verdient. Du tobst ja hier herum wie ein aufgescheuchtes Huhn. Ruhig Blut, dann wird alles gut
    Geändert von Zaphir (16.04.2018 um 22:30 Uhr)



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