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Zitat von
926hau
Nein, schlechter steht man nicht da!
Frage aus der Wertung genommen heißt, die Frage wird für diejenigen aus der Wertung genommen, die sie falsche beantwortet haben. Hast du eine der als richtig klassifizierten Antworten gewählt bekommst du den Punkt trotzdem (nennt sich Nachteilsausgleich).
Beispiel vom letzten Mal sind 9 herausgenommene Fragen
Fall A: Du hast alle 9 falsch, dann kannst du insgesamt nur 311 Punkte machen und Bestehens- und Notengrenze wird angepasst.
Fall B: Du bist ein Brain und hast alle 9 richtig, dann ändert sich gar nix für dich.
Natürlich kann das dazu führen, dass du mit 223 Punkten in Fall A ne 3 und in Fall B ne 4 hast. Aber nicht die Punkte, sondern der Anteil an den Gesamtpunkten macht ja die Note..
Heißt das denn wenn 2 Fragen raus genommen werden und ich habe die richtug beantwortet bleibt meine Anzahl der Fragen insgesamt richtig ? Aber nur 318 werden gezählt ? Wenn ich die falsch habe dann senkt sich doch aber meine Anzahl der richtigen Fragen und ich habe weniger Punkte von 318 erreicht. Dann habe ich doch einen Nachteil, weil ich weniger Punkte habe.
Nehmen wir die Bestehensgrenze von normal 192 Punkte.
Habe ich 2 richtug die raus genommen wurden, habe ich weiterhin 192 Punkte von 318 oder ? Wenn die dalsch waren dann doch 190 von 318 oder ?? Und hätte somit nicht bestanden. Oder verstehe och das falsch? Bei mir geht es nämlich uns bestehen und ich hab tierisch Schiss wenn ich das mal sagen darf. 🙈