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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Community,

    ich habe eine kurze Frage. Dürfen Rettungssanitäter auch als Ausbilder tätig werden? Also darf eine RettSan z.B. Sanitätshelfer oder auch Rettungshelfer ausbilden und prüfen? Oder darf das nur ein LRA bzw. NotSan/Praxisanleiter?

    Viele Grüßen,
    Novamin



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Die Ausbildung von Sanitätshelfern ist von HiOrg zu HiOrg unterschiedlich geregelt, aber meist recht ähnlich. Die Ausbildungsvorschriften, die ich kenne (DLRG, DRK) sehen vor, dass erfahrene Erste-Hilfe-Ausbilder zu Sanitätsausbildern weitergebildet werden. Rettungsdienstschulen können neben Praxisanleitern und Medizinpädagogen auch Fachdozenten einstellen. Dass RS als Fachdozenten tätig sind, habe ich aber noch nicht gehört - Medizinstudenten mal außen vor gelassen.



  3. #3
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    Der Grundsatz den ich kenne ist, dass der Ausbilder mindestens "eine Stufe höher" qualifiziert sein sollte. Mein San Ausbilder war damals ebenfalls "nur" RDH. Und auch der BGH reicht diese Qualifikation als Ausbilder für den Betriebssanitäter.



  4. #4
    Deeskalator Avatar von opus
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    Zitat Zitat von novaminsulfon Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community,

    ich habe eine kurze Frage. Dürfen Rettungssanitäter auch als Ausbilder tätig werden? Also darf eine RettSan z.B. Sanitätshelfer oder auch Rettungshelfer ausbilden und prüfen? Oder darf das nur ein LRA bzw. NotSan/Praxisanleiter?

    Viele Grüßen,
    Novamin
    Nein, normal nicht sofort. Es gibt, je nach Ausbildungsniveau, eine spezielle Ausbilderausbildung, die allerdings nicht den fachlichen Bereich abdeckt. Die Kentnisse muss man in aller Regel bereits mitbringen, wodurch sich ein ausgebildeter Rettungsheld hier natürlich als besonders geeignet erweist.

    In der Ausbildung geht es um die organisatorischen und vor allem pädagogischen/didaktischen Kenntnisse, die ein Ausbilder auch drauf haben sollte.
    Jeder Mensch macht Fehler. Das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut.

    Peter Ustinov



  5. #5
    Platin Mitglied
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    Was meinst du mit ausbilden?
    Wenn der zusammen mit dir auf dem Fahrzeug eingeteilt ist? Klar, selbstverständlich kannst, sollst und musst du ihn anleiten und ausbilden. Auf dem RTW in Rücksprache mit deinem RA, auf dem KTW eigenverantwortlich.
    Als Dozent für einzelne Unterrichtseinheiten in der theoretischen Ausbildung? Ja, durchaus üblich. Allerdings unter der Verantwortung und Aufsicht eines entsprechenden Ausbilders (der im Bereich Sanitätshelfer möglicherweise auch "nur" Sanitätshelfer ist - trotzdem liegt Verantwortung und Einteilung bei ihm!). Vorraussetzung ist aber eine entsprechende methodisch-didaktische Eignung.
    Als Verantwortlicher Prüfer/ Seminarleiter? Nein, natürlich nicht. Du hast eine fachlich-medizinische Qualifikationen. Das hat aber rein gar nichts mit einer pädagoischen Qualifikation zu tun.



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