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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo ihr Lieben !

    Mit Erwerb der Fachkunde und dem anstehenden Stellenwechsel stellen sich mir einfach mal die organisatorischen Fragen zum Papierkram wenn man freiberuflich NA fährt. Was muss ich alles erledigen ?

    - Anzeige der Nebentätigkeit beim neuen Arbeitgeber
    - Check der privaten Berufshaftpflicht ob sie diese abdeckt

    und dann ?

    Anzeige beim Versorgungswerk?
    Anzeige bei der Ärztekammer?
    Wie ist das mit der Befreiung von der Rentenversicherung wenn man eine Hauptanstellung hat und max. 48h/p.m. nebenbei fahren mag? Wie stell ich das am geschicktesten an`? Muss ich jeden Notarztdienst bei einer anderen Organisation befreien lassen?
    Wie mach ich das mit der Steuer?

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen - ich steh grad was auf dem Schlauch?
    Geändert von MissGarfield83 (18.04.2018 um 07:25 Uhr)



  2. #2
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    4.543
    Hab den alten Thread gefunden ... ich glaub damit erübrigen sich die Fragen

    http://www.medi-learn.de/foren/showt...Versicherungen



  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Jein, da hat sich ja im April 2017 was geändert:

    1. Freiwillige Versicherung bei der BGW nicht mehr notwendig, da der Auftraggeber (Kreis, Stadt oder KH) dafür zuständig ist
    2. Wenn du die Bedingungen erfüllst (also >15h/Woche angestellt ausserhalb des RD oder eigene Praxis) hast du mit der DRV nix zu tun, du musst dich da gar nicht melden und dich auch nicht befreien lassen, da du Kraft gesetzes für diese Tätigkeit nicht SV-pflichtig in der DRV bist
    3. Steuererklärung: Anlage S, bei Einkünften >17.500 €/Jahr auch Anlage EÜR
    4. Versorgungswerk: Weiss nicht, ob alle das gleich handhaben. ÄV Nordrhein schickt jedes Jahr kurz vor Weihnachten einen Brief, wo nach freiberuflichen ärztlichen Einkünften gefragt wird, die gibst du an, dann bekommst du eine Rechnung über 14% davon. Man kann da aber fragen, was ggfs abzugsfähig ist.

    Das isses schon.



  4. #4
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    Danke dir Sebastian



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