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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich finde es ganz subjektiv auch nicht so dolle. Habe zB einen kompletten Derma Blackout gehabt, heißt ich habe wie einige, die Tinea als Antwortmöglichkeit und die dazugehörige Diagnostik und Therapie genommen. Schön wäre es natürlich wenn es Foilgefehler geben würde... was es vermutlich nicht geben wird. Ist insgesamt eine schwierige Sache. In anderen Exmaina wie zB Jura wurden einige Examensnoten eingeklagt (wär hätte es bei dem Studiengang vermutet), weil Folgefehler nicht beachtet wurden. Und wenn ich mich so an die Schulzeit zurückerinnere gabs in Mathe, Physik, Chemie etc. immer schön Folgefehler. Wie man sich allerdings darauf "berufen" kann, ist mir unbekannt.



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  2. #7
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    Keine Ahnung, scheint aber auch eine eindeutige Sache zu sein, mit diesen Folgefragen. Versucht, das Ganze positiv zu sehen, denn es waren ja "nur" drei Fragen.

    Zitat Zitat von Miniwini Beitrag anzeigen
    Und wenn ich mich so an die Schulzeit zurückerinnere gabs in Mathe, Physik, Chemie etc. immer schön Folgefehler. Wie man sich allerdings darauf "berufen" kann, ist mir unbekannt.
    Ich sehe die Analogie ein, stelle es mir aber in der Umsetzung schwierig vor. In Mathe, Physik etc., wo Folgefehler (meistens) beachtet werden, kann man eindeutig nachweisen, dass man etwas aus gutem Grund angenommen hat - man hat ja seine Beweise davor und danach, die Rechenwege etc. Bei MC-Fragen (und es geht ja hier um "nur" zwei MC-Fragen) stelle ich es mir unmöglich vor. Denn man kann ja auch Tinea geraten haben - woher sollen sie wissen, dass man das tatsächlich gemeint hat, um die darauf folgenden falschen Antworten als richtig anzuerkennen? Und was würde man machen, wenn die zweite Frage zu Tinea passt, die dritte aber zur richtigen Diagnosis? Und dann gäbe es Einwände, dass, wenn sie die Folgefehler beachten würden, das Ganze den Kandidaten, die die Folgefragen "von Anfang an" richtig haben, gegenüber unfair wäre. Denn sie haben sich Gedanken gemacht, alles gewusst etc. und man hätte sich stattdessen eine dem jew. Kandidaten bekannte Diagnose herauspicken können und die entsprechenden Therapie und Diagnostik auswählen, ohne das klinische Bild in der Aufgabe zu beachten... Mir persönlich wäre es egal, ich fände die Situation aber sehr schwierig.
    Geändert von escitalopram (19.04.2018 um 17:39 Uhr)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Ann-Kathrin1994 Beitrag anzeigen
    Ist sowas rechtlich überhaupt erlaubt?
    Ja. Ist es.
    Generell hat man einen sehr großen Ermessensspielraum, wenn es ums Prüfungen entwerfen geht.

    Das IMPP hat diese verknüpften Fragen, so wie ich das sehe, explizit angekündigt. Das wäre so der einzige hypothetische Weg, den ich für eine Anfechtung sehen würde.

    Klar ist es extrem ärgerlich, wenn sie damit genau in eine Lücke reinprüfen, aber das ist halt kein Anfechtungsgrund.


    Zitat Zitat von Ann-Kathrin1994 Beitrag anzeigen
    Weiß ja nicht was ein Anwalt dazu sagen würde, der sich darauf spezialisiert hat.
    Wahrscheinlich das, was du hören willst.

    Interessanter ist die Frage, was ein Richter dazu sagen würde. Und mit großer Wahrscheinlichkeit würde er sagen "Der Ermessensspielraum wurde nicht überschritten" und du wärest einen Haufen Geld ärmer und keinen einzigen Punkt reicher.


    Also spar dir den Ärger.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zumal das IMPP ganz wunderbar damit begründen kann, dass dieser Fragentyp nah an der Realität ist, denn später als Arzt ist auch nichts mit Folgefehlern....



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  5. #10
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Zumal das IMPP ganz wunderbar damit begründen kann, dass dieser Fragentyp nah an der Realität ist, denn später als Arzt ist auch nichts mit Folgefehlern....
    Genau deswegen finde ich den Fragetyp eigentlich sehr schön, auch wenn ich jetzt bei einem Fall daneben lag.



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