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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich beginne am 1. Juni mit meinem ersten Weiterbildungsjahr (frisch von der Uni (-: ) und ich werde erst 12 Monate später meinen ersten Dienst machen müssen.
    Jetzt eine blöde Frage: Dann habe ich noch ein Jahr lang jedes Wochenende und auch an jedem Feiertag frei, richtig?

    Und wie sieht es mit dem 24. und 31. Dezember aus? Hat man dort auch frei oder muss ich jeweils einen Urlaubstag nehmen? Im TV steht dazu folgendes:

    § 7 , (3):
    1. Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die Ärztin/der Arzt am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 22 von der Arbeit freigestellt.
    2. Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.
    3. Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.

    Das klingt für mich so, als wäre der 24. und 31. Dezember frei. Oder sehe ich das falsch?

    Vielen Dank schon mal!!!

    Gruß, Ralf



  2. #2
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    Nicht zwangsläufig, gibt ja auch so Visitendienste Sa/So/Feiertag. Kommt halt aufs Haus an



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ok danke

    Und wie sieht es mit dieser Regelung im TV bezüglich 24. und 31. Dezember aus?



  4. #4
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von lxr58 Beitrag anzeigen
    Ok danke

    Und wie sieht es mit dieser Regelung im TV bezüglich 24. und 31. Dezember aus?
    Genau so? Man wird freigestellt, wenn es möglich ist. Irgendjemand muss ja Dienst/Visite machen. Wenn es bei euch Visitendienste gibt und du so weit bist, dass du diese machen darfst, dann wirst du vielleicht am 24. und/oder 31. arbeiten müssen.



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