Ich halte das für eine Unverschämtheit der Praxisinhaber.
Die Ausbildung eines Weiterbildungsassistenten erfolgt unter Anleitung, und erst dann, wenn sich der Assistent seiner Befunderhebung sicher ist und sich der Weiterbilder davon überzeugt hat, kannst Du selbstständig arbeiten! Du bist kein Entlastungsassistent und auch nicht als Arbeitstier angestellt, denn der Praxisinhaber zahlt Dir ja nicht allzuviel aus eigener Tasche, wenn er das überhaupt tut.
Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, was da genau drinsteht bezüglich selbstständigem Arbeiten und arbeiten unter Anleitung.