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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    das habe ich ja nun auch gemerkt. die frage ist für mich nach den kündigungsmodalitäten:
    die äk rechnet 3-monatsabschnitte an, heißt das mindstens 3 monate oder immer 3 monate, alos 3-6-9-etc...., die die kv fördert nur wenn es anerkannt ist (s. äk) sonst muss ich zurückzahlen., zusätzlich habe ich noch eine 3-monatige kündigungsfrist.
    also stellt sich mir v.a. die frage, kann ich die praxis jetzt echt nur zum 14.10. oder 14.1. verlassen (im sommer schaffe ich einfach nicht da wir schon urlaub geplant haben) oder kann ich sie - natürlich unter einhaltung der kündigungsfrist - NACHDEM ich 3 monate absolviert habe (was ja seit mitte april der fall ist) quasi jederzeit gehen und es würde mir angerechnet (und ich müsste ncihts zurückzahlen).
    versteht ihr was ich meine?



  2. #12
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    ach mann .... wie konnte ich da denn schon wieder landen....



  3. #13
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich würde das an deiner Stelle bei deiner KV erfragen. Letztlich möchtest du ja nicht hinwerfen sondern schnellstmöglich eine neue Stelle antreten. Vielleicht funktioniert das ja mit deiner KV. Falls nicht, könnte die Praxis, in die du gerne gehen möchtest, ja auch einen Monat warten, bis du den Job antreten kannst. Das müsstest du mit den Inhabern besprechen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Das ist Unsinn. Für die KV musst Du mindestens drei Monate an einer Stelle gearbeitet haben, damit sie angerechnet wird (das resultiert aus der Mindestdauer der WB-Abschnitte laut WBO). Ob Du vier, fünf oder 16 Monate dort warst, ist dann egal.

    Ach so: Rückzahlen musst DU übrigens gar nichts, sondern der WB. Lies mal Deinen Vertrag richtig - es sei denn, Du hast irgendeine Übernahme der Kosten unterschrieben.



  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Das ist Unsinn. Für die KV musst Du mindestens drei Monate an einer Stelle gearbeitet haben, damit sie angerechnet wird (das resultiert aus der Mindestdauer der WB-Abschnitte laut WBO). Ob Du vier, fünf oder 16 Monate dort warst, ist dann egal.
    Nicht nur das. Es geht ab Erreichen der Mindestabschnittszeit (zumindest in Bayern) taggenau mit einer Anrechnung von Zeiten in Komma-Hundertstel-Monaten. Also zum Beispiel 5,27 Monate oder sowas. Hauptsache die exakte Tagesanzahl stimmt zum Schluss.



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