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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    in meiner zukünftigen Praxis ist es so, dass es feste Urlaubszeiten gibt, wo die Praxis zu hat und alle quasi in Zwangsurlaub gehen. An sich finde ich das nicht verkehrt, da dadurch ein paar Tage mehr zusammen kommen, als sonst üblich.
    Nun ist es aber so, dass in diesem Jahr ab Juni kein Urlaub mehr vorgesehen ist. Über Weihnachten war in den letzten Jahren meistens auch nur über die Feiertage zu und sonst regulär geöffnet bzw. verkürzte Sprechstunde. Ich finde es ehrlich gesagt nicht allzu komfortabel ein halbes Jahr ohne einen Tag Urlaub durch zu ackern. Daher stellt sich mir die Frage, ob es irgendwo fest gesetzt ist, dass der Arbeitgeber einem den gesamten Urlaub vorschreiben darf. In meinem Arbeitsvertrag steht nämlich nichts von Betriebsurlaub sondern 29 Tage/ Jahr. Die habe ich allerdings mit dem Zwangsurlaub schon locker beisammen.
    Weiß jemand was genaues, ob man sich auf irgendein Gesetz o.Ä. berufen kann?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    08.08.2013
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    Nein, kannst Du nicht. Dein Urlaubsanspruch ist mit der Betriebsruhe abgegolten



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Du musst zwei fünftel deines Urlaubs dann nehmen dürfen wann du willst:
    „Es gibt keine Obergrenze für die Dauer des Zwangsurlaubs, allerdings darf der Arbeitgeber nur einen Teil des Urlaubsanspruchs verplanen, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall eines Flugzeugbauers von 1981 (Beschluss v. 28.7.1981, 1 ABR 79/79). Ein Teil des Urlaubs muss im Ermessen des Arbeitnehmers bleiben – in diesem Fall zwei Fünftel.„



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