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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,


    ich habe mal eine Frage bezüglich Überstunden welche im Rahmen eines 24 Stunden Bereitschaftsdienstes entstehen.
    Sagen wir ich mache einen 24 Stunden Dienst an einem Dienstag.
    8 Stunden werden wegen regulärer Arbeitszeit am Dienstag abgezogen. Weitere 8 Stunden werden als Freizeitausgleich für den Mittwoch abgezogen (frei nach Dienst).
    Bleiben 8 Stunden übrig. Diese 8 Stunden werden bei uns derzeit ausbezahlt.
    Habe ich theoretisch ein Anrecht darauf zu bestehen auch die letzten 8 Stunden in Freizeit ausgeglichen zu bekommen?

    Thx



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Einfach den jeweiligen Tarifvertrag lesen - es steht alles drin (ja, du kannst die restlichen Stunden - es sind aber keine 8 Stunden - als Freizeit nehmen)

    Der Dienst am Dienstag dauert 24 Stunden. Es werden für Dienstag 8,5 Stunden abgezogen (halbe Stunde Pause, wobei es eigentlich im 24-Stunden-Dienst 45 Minuten sein müssen, es machen aber viele Kliniken nicht). Es bleiben also 15,5 Stunden. Davon werden, je nach Tarifvertrag, maximal 95% als Arbeitszeit bewertet, also maximal 14,73 Stunden. 14,73-8=6,73 Stunden.



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  3. #3
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    Machst Du Minusstunden? Das Minussstundensystem bringt natürlich ordentlich Kohle, aber kaum Freizeit,
    Das beste System ist meiner Meinung nach das "Alles zählt was arbeitszeit" also jeder Bereitschaftsdienst als 1 von 40 Wochenstunden. d.h. man verbringt egal wie so ca 160-170h in der Klinik im Monat. Ich hoffe, zu meiner Lebenszeit setzt sich das noch mal bundesweit durch.



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