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Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich Überstunden welche im Rahmen eines 24 Stunden Bereitschaftsdienstes entstehen.
Sagen wir ich mache einen 24 Stunden Dienst an einem Dienstag.
8 Stunden werden wegen regulärer Arbeitszeit am Dienstag abgezogen. Weitere 8 Stunden werden als Freizeitausgleich für den Mittwoch abgezogen (frei nach Dienst).
Bleiben 8 Stunden übrig. Diese 8 Stunden werden bei uns derzeit ausbezahlt.
Habe ich theoretisch ein Anrecht darauf zu bestehen auch die letzten 8 Stunden in Freizeit ausgeglichen zu bekommen?
Thx