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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich überlege, ob ich mir über Gutachten ein paar Euro dazuverdiene. In der Stellenausschreibung heißt es, dass man auf Honorarbasis im Rahmen eines Werkvertrages arbeitet. Ich weiß, dass es hier im Forum einige Diskussionen über die Selbstständigkeit von Honorarärzten/Notärzten gab.

    Kann mir jemand sagen, ob es ähnliche Probleme geben kann, wenn ich zusätzlichen zum regulären Job Gutachten erstelle? Muss ich hierfür dann auch eine Befreiung bei der DRV beantragen? Beiträge ans Versorgungswerk zahlen?

    Danke für Hilfe.



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Ja, du musst dir die Befreiung von der DRV holen und Beiträge ans Versorgungswerk zahlen.
    Und du solltest so Sachen wie Haftpflicht und Unfallversicherung/BGliche Absicherung klären.

    Argumente auf die sich die DRV beruft um eine Selbständigkeit zu verneinen:
    - Wie läuft das mit der Zuweisung von Aufträgen (Bei den Notärzten wird argumentiert, dass die Leitstelle die Einsätze zuweist, der Notarzt den Einsatz nicht ablehnen kann und auch keine eigenen "Kunden" aquirieren kann)
    - Nutzung von Räumlichkeiten (da hatten Lehrer im Götheinstitut wohl richtig Spass mit)
    - Nutzung von Einrichtungen und Materialien des Arbeitgebers (um als Notarzt selbständig zu sein, soll man laut DRV tunlichst ein eigenes NEF mit kompletter Einrichtung besitzen)
    - Nutzung von Personal des Arbeitgebers
    - unternehmerisches Risiko (Verdienstausfall- wobei DAS die DRV nicht interessiert, Investitionen in Betriebsmittel)
    - Weisungsgebundenheit (DAS hat man den Notärzten so halb zugestanden. Aber irgendeinen Trick gefunden, damit das nicht zählt)
    - Einbindung in die Organisationsstruktur des Arbeitgebers- Teilnahme an Besprechungen, Dienstpläne, Nutzung eines firmeneigenen Briefkopfs...

    Das mit Räumlichkeiten, Einrichtung und Personal kann man dadurch umgehen, dass man dafür bezahlt.

    Wenn dein Auftraggeber nur Gutachten vermittelt und du aussuchen kannst, was du davon machst und ansonsten komplett frei in deiner Arbeitsgestaltung bist und du dich quasi in die Räumlichkeiten einmietest, dann hast du ganz gute Chancen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Also, in meinem Bereich arbeiten Honorargutachter tatsächlich selbständig. Sie bekommen zwar Aufträge zugeteilt, können aber entscheiden, ob, was, wann etc. Arbeitsmittel sind der eigene Computer und bei körperlichen Untersuchungen die eigene Praxis. Mit uns und unseren Räumlichkeiten haben Externe bei uns nichts zu tun.
    Die Gutachten werden dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    Kommt also sehr darauf an, für wen man Gutachten schreibt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    So haben wir das bei meinem letzten Arbeitgeber auch gemacht. Wir haben einen Gutachtenauftrag geschrieben und haben das Gutachten plus Rechnung zurück bekommen.
    Der Gutachter hat aber auch genau dafür seine Praxis, seine Angestellten, hat den Patienten selber einbestellt etc. Und er konnte natürlich auch Aufträge ablehnen. Das ist eine klassische Selbständigkeit.
    Aber wir hatten mit dem aber auch sonst keinen Vertrag. Weder Rahmenvertrag noch sonstwas.
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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Ich glaube, bei uns gibt es einen Vertrag bzw. zumindest eine Honorarvereinbarung.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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