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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    gamo lefuzi nibe
    Mitglied seit
    24.10.2009
    Beiträge
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    Kommt man denn als Nicht-Facharzt überhaupt so einfach an Gutachten? Hier führt die Ärztekammer eine Liste mit Gutachtern, allerdings kommt man da nur 3 Jahre nach dem FA und nach Absolvierung einer speziellen Gutachter-Fortbildung drauf...



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  2. #27
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Zitat Zitat von tiw28 Beitrag anzeigen
    Ok, Wobei auf ärztliche Leistung grundsätzlich keine Umsatzsteuer anfällt! Ob das bei Gutachten anders ist, kann ich nicht sagen.
    Vorsicht, Umsatzsteuer ist nur für kurative Leistungen nicht fällig, d.h. Gutachten sind Umsatzsteuerpflichtig (gilt auch für manche IGeL Leistungen)! Ggf kann man aber Kleinunternehmerregelung nutzen.



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  3. #28
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.07.2020
    Beiträge
    1.126
    Ich dachte für jedes Gutachten sei die Absegnung durch irgendeinen Facharzt notwendig? Wenn man eines im Rahmen der Weiterbildung erstellt wird das ja auch vom Chef oder zumindest einem OA nochmal kontrolliert.



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  4. #29
    Banned
    Mitglied seit
    14.07.2012
    Semester:
    FÄ 2021?
    Beiträge
    1.853
    Selbst wenn man vielleicht als Nicht-FA ab und zu ein Gutachten abstauben kann, denke ich nicht, dass sich das lohnt. Lieber in der Zeit für den FA lernen und dann pünktlich zum Ende der Weiterbildungszeit für die Prüfung anmelden. Und dann als FA die Möglichkeiten nutzen.



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  5. #30
    Banned
    Mitglied seit
    04.07.2014
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Ich dachte für jedes Gutachten sei die Absegnung durch irgendeinen Facharzt notwendig? Wenn man eines im Rahmen der Weiterbildung erstellt wird das ja auch vom Chef oder zumindest einem OA nochmal kontrolliert.
    Kenne auch nur Facharztgutachten.... bzw. dann mit Unterschrift vom FA und Arzt in WB.



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