- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Die Gerichte schreiben die Kliniken direkt an. Als Psychiater (da ist ja mindestens einmal am Tag ein Richter auf den Stationen und befragt zu den Betroffenen) kennt man irgendwann die einzelnen Richter. Wenn man dann Interesse an Gutachten bekundigt und dies auch noch mit dem OA/CA bespricht, bekommt man den Auftrag. Allerdings stellt da dann die Klinik die Rechnung und man selber bekommt nur nen Teil der Vergütung. In der niedergelassenen Praxis läuft es anders. Du Auftrag, du Rechnung.
Andere Möglichkeit: du schreibst einen selbständigen Gutachter an und fragst, ob du Gutachten unter Supervision schreiben kannst. Man sezt einen Vertrag auf (Verhandlungsbasis), schreibst unter ihm die Gutachten. Muss allerdings mit dem Hauptarbeitgeber abgesprochen sein. Aber lohnt sich im Besten Fall SEHR