Ich hab mich mal beschwert, dass ein gynäkologischer Assistent die PDA aufgeklärt hat, die nachher durch die Anästhesie gelegt werden sollte.
Ist jedenfalls nicht so sauber, finde ich. Allerdings hieß es dann nachher: Ja, der kann das machen, allerdings muss er natürlich eine vollständige, sachgerechte Aufklärung machen - dann kann er das auch als "Fachfremder" tun. Verrückt.
Hätte ich mir allein schon aus politischen Gründen nicht aus der Hand nehmen lassen. Wer weiß, was er der Frau erzählt hat. Zumal das Anästhesie-Protokoll natürlich kein Stück weit ausgefüllt war (das hätte er ja dann bitte auch noch machen müssen )
Also geht das rein rechtlich offensichtlich, allein wenn das ein Arzt macht. Es gelten für ihn aber dieselben Sorgfaltsmaßstäbe wie für jeden anderen auch, der das aufklärt. Und wenn ich was durchführe, für das der Patient nicht richtig aufgeklärt war, und etwas geht schief, bin ich auch als Durchführender mMn mit am Fliegenfänger