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Nee im online Account hab ich auch nichts, wie gesagt nur heute per Einschreiben per Post (Uni Tübingen)
Geändert von Benjamin1990 (09.05.2018 um 13:04 Uhr) Grund: Falsch geschrieben
LPA Düsseldorf:
die Post kam heute erst spät, aber sie kam mit dem Zeugnis vom LPA.
Hi Leute,
Hab heute auch mein Zeugnis bekommen und frag mich nun auch, wie der Nachteilsausgleich funktioniert.
Ich habe 240 der 308 regulär gewerteten Aufgaben richtig (=77,9%), so stehts auf der Ergebnismitteilung. Ich hatte aber 9 der 12 rausgenommenen Fragen richtig, also müsste ich von 249 richtigen von insgesamt 317 gewerteten ausgehen, oder? Das sind dann 78,5%. Bei mir geht's da im Prinzip um nichts, aber rein aus Interesse: Müsste dann nicht eigentlich letzteres Ergebnis zählen?
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Wenn insgesamt nur 317 gewertet wurden, solltest du im Zähler nicht die Richtigen von zwölf restlichen Fragen addieren, sondern nur die Richtigen von neun restlichen Fragen
Oder anders formuliert: 249/320 = 77,8%, somit weniger als 77,9%.
Edit: Ich glaube da hab ich jetzt Unsinn geschrieben.
Wahrscheinlich ist das "Problem" dieses hier:
"Der Nachteilsausgleich führt also nicht automatisch, sondern nur unter der Maßgabe des Erreichens oder Überschreitens der nächsten Notengrenze zu einer besseren Bewertung der Prüfungsleistung."