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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von dmtec Beitrag anzeigen
    da sollten schon die Alarmglocken angehen.
    ich habe jetzt gerade nicht parat, wie die Dienste nach TVÄ bezahlt werden.
    Kann mir jemand aushelfen?
    Ich bin jetzt auch gerade etwas verwirrt: werden die Dienste ( zb Spätdienste) als volle Arbeitszeit berechnet und nur die Nachtdienste in Arbeitszeit bzw. Bereitschaftszeit aufgeteilt und bezahlt?
    Und wie wird bei 12 stündigen-Wochenend- Diensten ( Tagdienst und Nachtdienst) die Arbeitszeit berechnet bzw. bezahlt?
    Geändert von weisskittel (07.05.2018 um 14:17 Uhr)



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  2. #12
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    Für eine Rehaklinik finde ich persönlich 60%-Dienstvergütung zwar nicht prall, aber unter Umständen (er)tragbar, außerdem finde ich da 100 Euro weniger Grundgehalt als im TVÄ/VKA auch akzeptabel, erst recht, wenn vielleicht sogar die regelmäßige Arbeitszeit geringer als 40h ist. Kommt natürlich alles auf die Gesamtumstände an. Und das, was die Geschäftsführung in deinem Fall bisher von sich gegeben hat, klingt insgesamt schon nicht so, als wolle man da arbeiten.

    Ich habe zwischendurch aus ebenfalls privaten Gründen mal 1 Jahr in einer Rehaklinik gearbeitet (dort waren sämtliche Gehälter individuell ausgehandelt), und die Nächte waren da wirklich extrem ruhig. Ich habe da normalerweise wirklich nur in der Klinik ferngesehen und geschlafen und sonst (zumindest nachts) nichts gemacht. Aus dem Schlaf geholt wurde ich in dem gesamten Jahr höchstens 10 mal, und davon war 2mal so zwischen 6 und 7 Uhr morgens, wo zuhause auch längst der Wecker geklingelt hätte, und es war nie irgendwas längeres, das einem wirklich die Nacht kaputtgemacht hätte. 60% sind da als Nachtdienst-Gehalt dann auch nicht prall, aber trotzdem besser als 95% im TVÄ/VKA wenn man da in der angeblichen "Bereitschaftsdienst"-Nacht mit angeblicher durchschnittlicher Dienst-Beanspruchung von "weniger als 50%" mal wieder nur zwei Stunden (oder gar nicht) ins Bett gekommen ist.

    Allerdings würde ich einem Berufsanfänger nicht raten, in einer Rehaklinik seine erste Stelle anzutreten. In meiner Rehaklinik sind die Berufsanfänger vor Angst in den Diensten fast eingegangen, zumindest haben sie oft kein Auge zugetan. Dabei ist da wirklich praktisch NIE irgendwas nachts gewesen. Aber es hätte ja sein KÖNNEN. In einer Akutklinik macht man viel schnellere Fortschritte im Wissen, in der Arbeitsweise und in der Persönlichkeit, und man ist von Personal umgeben, das einem auch Tipps geben kann (ganz im Gegensatz zur Rehaklinik, wo genau die Pflegekräfte hingehen, denen kranke Leute viel zu kompliziert waren). Von einem Berufsbeginn in einem Akuthaus hat man in wirklich viel mehr: Mehr Geld, mehr Ausbildung, mehr Lerneffekt, mehr Sicherheit, mehr im Lebenslauf.



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  3. #13
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    60% sind da als Nachtdienst-Gehalt dann auch nicht prall, aber trotzdem besser als 95% im TVÄ/VKA wenn man da in der angeblichen "Bereitschaftsdienst"-Nacht mit angeblicher durchschnittlicher Dienst-Beanspruchung von "weniger als 50%" mal wieder nur zwei Stunden (oder gar nicht) ins Bett gekommen ist.
    Bekommt man nach TVÄ wirklich 95 % des Gehaltes im Nachtdienst ? Und was genau heisst das eigentlich genau:
    Ich hatte irgendwie in Erinnerung, dass bis Mitternacht die Zeit als Arbeitszeit gilt und danach nur noch als Bereitschaftszeit entsprechend weniger vergütet wird?
    Im Tarifvertrag steht etwas von 15 / 100 des Stundenlohns als Zeitzuschlag im Nachtdienst zum festen Gehalt- so verstehe ich das?
    Ich bin kein direkter Berufsanfänger, möchte jetzt aber nach Jahren in einem patientenfernen Gebiet und ohne Dienste wieder zurück in die Innere.
    Meine Idee war, dass der Einstieg in einer Rehaklinik vielleicht leichter ist, weil ich auch kein ganz so jünger Hüpfer mehr bin. Was meint Ihr dazu?



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  4. #14
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    Es gibt mehrere TVÄ... in deinem Fall wäre vermutlich TVÄ VKA der am passendste Vergleichstarifvertrag. Dort gibt es drei Bereitschaftsdienststufen, die Einteilung ist abhängig von der jeweilig tatsächlich anfallend Arbeitszeit im Mittel (ob das jetzt über das Jahr, 3 Monate oder 6 Monate gemittelt zu treffen muss müsste ich nachlesen).
    In Stufe I (bis 25% tatsächliche Arbeitszeit im BD) beträgt die Bezahlung 60%
    in Stufe II (25 - 40%) 75% und in Stufe III (40 - 49%) 90%... die 95% gibt es im TVÄ-UK (dort gibt es aber auch nur Stufe I oder II).

    Die 60% sind also vermutlich völlig korrekt nach den Ausführungen von Pflaume. Ab wann der BD beginnt, wie die Regelung am WE ist, etc. kommt auf das Arbeitszeitmodell an, das kann dir nur der Personalplaner vor Ort erläutern.

    Was ist deine durchschnittliche WAZ? 38,5h? 40h? 42h?... wieviele Dienste?

    Wenn die Arbeitsbelastung insgesamt deulich niedriger ist wie in einer "normalen" Klinik, kann auch ein Angebot mit Bezahlung knapp unter TVÄ ein Deal sein den man sich überlegen kann. Wenn du wirklich immer pünktlich raus kommst hast du sicher von der Lebensqualität viel (und das kann dir keiner in Geld bezahlen). Du musst für dich entscheiden was du willst, aber natürlich sollte man sich nicht völlig unter Wert verkaufen.

    Deshalb am besten vereinbaren, dass ein Tarifvertrag in der jeweils gültigen Form zur Anwendung kommt (dann bekommst du auch die Gehaltserhöhungen der nächsten Jahre mit). Ob man sich dann mit einem kleinem Abschlag wegen besserer Arbeitsbedingungen zu frieden gibt oder sogar einen festen Zuschlag (entweder in Euro/Monat oder in % deines Monatsgehalts) verlangt musst du dann von deiner Situation abhängig machen (und ist auch vom Verhandlungsgeschick abhängig). Bei solchen "frei" verhandelten Verträgen empfiehlt es sich vor Unterschrift einen Fachanwalt drauf sehen zu lassen (entweder MB wenn du Mitglied bist oder die paar hundert Euro halt in die Hand nehmen).



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