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  1. #1
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    Zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, falls das hier ein Doppelposting geworden ist, aber die Erstellung eines neuen Themas schien mir nicht funktioniert zu haben und dies ist eben der 2. Versuch.

    Aber nun zum Thema.!

    Ok, die Überschrift dieses Beitrages ist wohl etwas übertrieben, aber sie soll Euch ja auch zum Lesen verführen

    Tatsache ist, dass eine Prüfung insgesamt ungültig wird, wenn sie zu viele fehlerhafte Fragen enthält.

    Tatsache ist, dass die Grenze zu diesem "zu viel" international und fachübergreifend bei 5% angesehen wird. Von deutschen Gerichten gibt es hierzu noch kein Urteil, da das IMPP diese 5%-Grenze bisher nicht überschritten hat. 5% von 320 Fragen sind 16 Fragen. Mit mehr als 16 fehlerhaften Fragen wäre also dieses schriftliche Examen generell wegen mangelnder Prüfungsqualität ungültig !!!

    Tatsache ist auch, dass das IMPP bei dieser Prüfung bereits eingestanden hat, 12 Fragen fehlerhaft gestellt zu haben.
    Dies sind die Fragen Tag 1 A 12, Tag 1 A 26, Tag 1 A 27, Tag 1 A 41, Tag 1 A 69, Tag 2 A 27, Tag 2 A 65, Tag 2 A 76, Tag 2 A 97, Tag 3 A 11, Tag 3 A 21, Tag 3 A 78.
    Kämen jetzt noch 5 oder mehr fehlerhafte Fragen hinzu, so müsste die gesamte schriftliche Prüfung für nichtig erklärt werden. Zumindest für diejenigen unter uns, die durchgefallen sind. Aber keine Panik: Den Übrigen würde man im Nachhinein das Examen nicht mehr wegnehmen können, da ja nicht sie diese Fehlerhaftigkeit der Prüfung zu verantworten haben.

    Da ja das schriftliche Examen generell wegen Überschreitung der zulässigen Höchstzahl fehlerhafter Fragen nichtig wäre, käme es für den einzelnen Prüfungsteilnehmer auch nicht mehr darauf an, wie er im Einzelfall diese fehlerhaften Fragen beantwortet hat. Selbst wenn er für jeden der unkorrekt gestellten Fragen im Zuge des Nachteilsausgleiches einen Punkt bekommen hätte, und sein Prüfungsmisserfolg folglich auf ganz anderen Aufgaben beruht, könnte er sich auf diese generelle Nichtigkeit der Prüfung berufen und hätte einen weiteren Prüfungsversuch frei Das ist wichtig, für diejenigen, die bereits zum 3. Mal durchgefallen sind und nun mit Nichts in den Händen auf der Straße stehen und auch nicht unwichtig für diejenigen, die bereits zum 2. Mal gescheitert sind und somit nur noch einen Versuch frei hätten.

    Über die vom IMPP bereits herausgenommen 12 Prüfungsfragen wurden hier im Forum weitere 12 Fragen als äußerst fragwürdig erkannt. Wem es gelingt, auch nur 5 von diesen Aufgaben als gleichfalls fehlerhaft gestellte Fragen durchzusetzen, der kann für sich zumindest einen weiteren Prüfungsversuch in Anspruch nehmen. Wie man selbst diese oder auch die anderen Fragen beantwortet hat, ist dabei völlig unwichtig.

    Für diejenigen, die diesen Weg gehen wollen, habe ich diese Fragen, die vom IMPP eigentlich auch aus der Prüfungswertung hätten genommen werden müssen, mal zusammengestellt. Und zwar:
    Tag 1 A 13, Tag 1 A 16, Tag A 31, Tag 1 A 88, Tag 1 A 105, Tag 2 A 4, Tag 2 A 25, Tag 2 A 69, Tag 2 A 70, Tag 2 A 72, Tag 2 A 101, Tag 3 A 46.

    Da es hier völlig gleichgültig ist, wie der Einzelne die Fragen beantwortet hat, wäre es zweckmäßig, Arbeitsgruppen zu bilden und sich zu koordinieren. Wichtig ist, zunächst einmal Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann man später nachreichen und jederzeit noch ausbauen.

    Gott zum Gruße
    Virgin Mary



  2. #2
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    Die Fragen wurden doch bereits geprüft. Jetzt eine solche Hesenjagd zu starten? Puh, das ist meiner Meinung nach übertrieben. Ich finde es sicher nicht den richtigen Weg, anzufangen das IMPP zu verklagen, wenn man 3 mal durchgefallen ist? Vielleicht liegt es ja eher nicht am IMPP?



  3. #3
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    Ich stimme Miniwini vollkommen zu. Das Examen was alles andere als einfach, aber das Bestehen war, nach wie vor, sehr machbar, wenn man natürlich gut gelernt hat. Keine Ahnung, aber wenn man zum 2. oder 3. Mal im M2 durchfällt, sollte sich vllt. Gedanken darüber machen, dass die Fehlversuche nicht am IMPP sondern an den eigenen Kompetenzen liegen. Und dass man vllt. nicht die Kapazität hat, den Medizin-Abschluss zu machen...



  4. #4
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    Zitat Zitat von Virgin_Mary Beitrag anzeigen
    Tatsache ist, dass die Grenze zu diesem "zu viel" international und fachübergreifend bei 5% angesehen wird. Von deutschen Gerichten gibt es hierzu noch kein Urteil, da das IMPP diese 5%-Grenze bisher nicht überschritten hat. 5% von 320 Fragen sind 16 Fragen. Mit mehr als 16 fehlerhaften Fragen wäre also dieses schriftliche Examen generell wegen mangelnder Prüfungsqualität ungültig !!!
    Interessante Tatsache die mir bis jetzt nicht bewusst war, wo genau steht das denn? und 5% Prozent, das bedeutet ja das jede Klausur mit 30 Fragen bei der 2 Fragen rausgenommen werden müssen, direkt ungültig wird.....



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Da sind überhaupt so viele Fehlaussagen und logische Fehlschlüsse drin, dass man sich nur wundern kann...



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