Unbedingt!
Und nicht abspeisen lassen. Meiner Erfahrung nach ist es nicht viel Papierkram, wenn der Stellvertreter sich RECHTZEITIG darum kümmert, sprich bevor der alte Chef weg ist. Solange sich im angebotenen Spektrum nicht viel ändert, bekommt der Stellvertreter dann ohne viel Umstände einfach die volle Weiterbildungsermächtigung übertragen, für einen befristeten Zeitraum z.B. von einem Jahr. Wenn er sich aber NICHT rechtzeitig darum kümmert, kann es sein, dass die Ärztekammer den ganzen Kladeradatsch von ihm haben will, als ob er komplett eine neue Weiterbildungsermächtigung beantragen würde.
Sinnvoll ist es auch, in den eigenen Arbeitsvertrag reinzuschauen, ob das ein Weiterbildungsvertrag ist. Falls in euren Verträgen eine Weiterbildung konkret drin steht, könnte die offen geäußerte Vermutung, dass ein Verlust der Weiterbildungsermächtigung durch Verlust des Chefs und ein Versäumnis der rechtzeitigen Beantragung einer Vertretungsregelung bei der Ärztekammer unter Umständen dazu führen könnten, dass eine Reihe von Assistenzärzten fristlos aus ihrem Arbeitsvertrag rauskommen.
In jedem Fall noch schön vom alten Chef ein Logbuch und ein Weiterbildungszeugnis über die bei ihm geleistete Weiterbildung unterschreiben lassen! Einer meiner Ex-Chefs ist kurz nach Rentenbeginn gestorben. Ein anderer hatte nach Rentenbeginn keine Lust mehr, sich noch um irgendwelche früheren Weiterzubildenden von sich zu kümmern. Blöd, wenn dann bei der Anmeldung für die Facharztprüfung auffällt, dass noch Sachen wie Unterschriften unter Weiterbildungsgespräche oder ein Weiterbildungszeugnis oder so fehlen. Der einzige, der es nachträglich unterschreiben könnte, ist nicht mehr da oder hat keinen Bock mehr.
Und wenn der neue Chef dann da ist, dann auch schön dem in den Arsch treten, dass er sich um Beantragung seiner neuen Weiterbildungsermächtigung kümmert, bevor die kommissarische Weiterbildungsermächtigung ausläuft!