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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    the day after
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    Ja, unbedingt vor dem Abschied des Chefs alles unterschreiben lassen incl vorläufigem Zeugnis. Und genau beim neuen Chef beobachten, ob er/sie die erforderliche Weiterbildungsbefugnis erhält. Falls nicht: wechseln!
    Und möglichst auch gleich anerkennen lassen bei der Ärztekammer, nicht dass dann nach Jahren irgendetwas falsch ist und du nicht mehr an die Person rankommst, sei es durch Tod oder sonstiges Hindernisse.



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Auch wichtig: das Datum des Zeugnisses bzw. der Unterschrift des Chefs muss NACH dem Zeitraum liegen den er bescheinigt. Also nicht Datum vom letzten Tag sondern mindestens am Tag danach...



  3. #13
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    https://www.aekno.de/page.asp?pageID=6159#inhaltlich

    "Das Zeugnis muss ausgestellt werden von dem für den Röntgenbereich zuständigen Strahlen*schutzbeauftragten. Das ist in der Regel der Chefarzt oder ein Oberarzt im klinischen Bereich oder der Praxisinhaber. Es sollte in drei Abschnitte gegliedert sein und etwa folgende Angaben enthalten:"



  4. #14
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Danke für die Tipps. Meine Kollegen und ich kümmern uns. Es war bis jetzt nichts geregelt.



  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    https://www.aekno.de/page.asp?pageID=6159#inhaltlich

    "Das Zeugnis muss ausgestellt werden von dem für den Röntgenbereich zuständigen Strahlen*schutzbeauftragten. Das ist in der Regel der Chefarzt oder ein Oberarzt im klinischen Bereich oder der Praxisinhaber. Es sollte in drei Abschnitte gegliedert sein und etwa folgende Angaben enthalten:"
    Bist du dir sicher, dass das nicht die Antwort auf das Thema "Strahlenschutz..." war? http://www.medi-learn.de/foren/showt...hutz&p=2053659

    Ansonsten gilt in Bayern:
    "Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes, der auf dem betreffenden Anwendungsgebiet die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, erworben."
    http://www.blaek.de/docs/aerztliche_...kunde_2014.pdf
    Nix Oberarzt. Nix Chefarzt.
    Mei, im Schlimmsten Fall muss einem der Chefarzt bescheinigen, dass man bzgl. der Röntgenbefundung dem anderen Assistenzarzt zugeteilt war... sollte auch kein Thema sein.



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