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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich trete demnächst meine erste Assistenzarzt-Stelle in einem Krankenhaus an und mein Arbeitgeber hat mir neben dem Arbeitsvertrag auch einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mitgeschickt.
    Sollte ich diesen ausfüllen und die Befreiung damit beantragen? Bin ich überhaupt berechtigt, davon befreit zu werden?
    Welche Vorteile hat das für mich? Gibt es Nachteile?
    Danke!!!



  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Befasse dich mal mit dem Thema der Berufsständischen Versorgung durch die Ärzteversorgung deines Kammerbezirks, das ist nicht schlecht, das zu wissen.

    Grundsätzlich: Als Arzt zahlst du bei fast allen Stellen nicht in die deutsche Rentenversicherung ein, sondern in die berufsständische Versorgung, sprich, die Ärzteversorgung des Kammerbezirks. Da du als Arbeitnehmer aber grundsätzlich erstmal RV-pflichtig bist, musst du dich befreien lassen (übrigens bei jedem Jobwechsel neu, im schlechtesten Fall zahlst du sonst nämlich doppelt ein, was ziemlich teuer werden kann). Ist kein Akt, Formular einfach ausfüllen, losschicken und den Befreiungsbescheid (kann Wochen bis Monate dauern) dann bei deinem Arbeitgeber einreichen.



  3. #3
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    Vielen Dank! Das hilft mir sehr!



  4. #4
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    Wie schon gesagt zahlst du als Arzt in das Versorgungswerk ein dass zu der zuständigen Ärztekammer gehörst, und bekommst dann darüber deine Rente, und lässt dich von der Gesetzlichen Rentenkasse befreien, damit du nicht doppelt zahlst.

    Interessant ist, dass die Versorgungswerke tatsächlich getrennt arbeiten, und auch etwas unterschiedliche Konditionen haben. Wenn du die Stelle wechselst und auch die Ärztekammer, dann auch das Versorgungswerk. Wenn du 8 (ich glaube, und bis vor kurzem waren es 5) Jahre oder weniger bei deinem vorherigen Versorgungswerk eingezahlt hast, kannst du beantragen die Einzahlungen zum neuen Werk mitzunehmen, du musst es aber nicht tun. Am Ende heißt dass, dass du vielleicht von mehreren Versorgungswerken Rente bekommst.
    Für kurze Zeiten von 1-2 Jahren wird es denke ich aus Aufwandsgründen immer sinnvoll sein die Einzahlungen überschreiben zu lassen, aber wenn es 6-7 Jahre waren, kannst du dich auch erkundigen welches Versorgungswerk vorraussichtlich die bessere Rente zahlen wird, und bei z.B 10 Jahren kannst du es (im Moment) eh nicht mitnehmen.

    Dazu sei gesagt, dass ich auch kein Experte zum Thema bin, und hier nur reproduziere wie ich die Sache grundlegend verstanden habe.



  5. #5
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    Danke!!!



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