Such doch jetzt schon ne neue Arbeit. Und das geht gerade in Praxen oft sehr schnell. Wenn die ne Stelle frei haben, kannst quasi zum 1.6. anfangen.
Die ÄK wird ihn nicht zwingen können, dich uz entlassen. Höchstens die Weiterbildungsermächtigung entziehen- aber das dauert.
Das andere ist die KV, die auch davon wissen sollte.